Drucksache - 1704/IV
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Vorlage zur Beschlussfassung wurde am 12.07.2016 in der 54. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 1 Enthaltung angenommen. Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
--------------------------------------------------------------------------------
Die BVV hat in ihrer 52. Sitzung am 20.07.2016 per Beschluss folgende Vorlage angenommen: Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen:
Eine vorherige Anzeige des Entwurfs des Bebauungsplans bei der für die verbindliche Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung ist nicht erforderlich, da der Entwurf des Bebauungsplans keine dringenden Gesamtinteressen Berlins nach § 7 Absatz 1 Satz 1 und 3 AGBauGB berührt. Auf die Entwürfe der Rechtsverordnung und des Bebauungsplans X – B2c einschließlich Begründung wird verwiesen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |