Drucksache - 1205/IV
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht,
Begründung:
Es reicht!
Das Abgeordnetenhaus hat durch Gesetz beschlossen, dass dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf für 2015 € 503.480.700,00 zugewiesen werden. Die Senatsfinanzverwaltung weigert sich, dieses Gesetz ernst zu nehmen und weist stattdessen nur ca. € 495 Mio. für 2015 zu, was zur Verhängung einer Haushaltssperre führte. Das Abgeordnetenhaus scheint es nicht zu stören, dass die Verwaltung entgegen der Verfassung von Berlin das Haushaltsgesetz nicht ausführt, sondern sich verfassungswidrig über den Gesetzgeber hinwegsetzt und dessen Willen schlicht ignoriert. Die Kompetenzordnung des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin bietet auch den Kompetenzträgern einen Mindestschutz, dieser ist vorliegend verletzt, demzufolge muss dies auch gerichtlich feststellbar sein. Nach hiesiger Auffassung handelt es sich beim Verhalten der Senatsfinanzverwaltung um einen Haushaltsputsch wider den Rechtsstaat.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 09. Februar 2015
Für die Fraktion der CDU
H i p p e R o l l e
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Der Antrag wurde am 14.04.2015 von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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