Drucksache - 1174/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Aufstellung der Investitionsplanung 2015 - 2019 von der Ermächtigung Gebrauch zu machen, ab 2016 bis zu 20 Prozent der pauschalen Zuweisung nicht investiv, sondern bei den Titeln der baulichen Unterhaltung – schwerpunkt-mäßig im Schulbereich - zu veranschlagen.
Begründung:
Angesichts des viel diskutierten Sanierungsstaus in den Schulen geht Erhalt der Substanz vor Neubau. Durch die zugelassene konsumtive Verwendung von 20 Prozent der pauschalen Zuweisung für die bauliche Unterhaltung können pro Jahr 1,3 Millionen Euro zusätzlich für die bauliche Unterhaltung verausgabt werden.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 05. Januar 2015
Für die SPD-Fraktion
Buchta Matz
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Der Antrag wurde am 05.03.2015 in der 46. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 4 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 36. Sitzung am 18.03.2015 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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