Drucksache - 1003/IV (neu)
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, den Geltungsbereich des Bebauungsplans 6-22 auf die Jugendfreizeiteinrichtung G. Marshall zu erweitern und somit die zugehörigen Außenflächen für die Jugendnutzung abzusichern.
Begründung:
Nur eine Festschreibung für die Jugendnutzung durch Ausweitung des Bebauungsplanes der Truman Plaza auf die Jugendfreizeiteinrichtung Marshall kann wirklich verlässliche Rechtssicherheit für die Jugendfreizeiteinrichtung und ihre Außenanlagen schaffen.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 08. September 2014
Für die SPD-Fraktion Für die Piraten-Fraktion
Buchta Semler Lüders
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Der Antrag wurde am 04.11.2014 in der 35. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 5 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 32. Sitzung am 12.11.2014 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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