Drucksache - 0872/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Gebäude des bezirklichen Seniorenwohnhauses Mudrastraße 1, 5, 9 und 11 schrittweise instand zusetzen und zu sanieren. Dafür wird jährlich ein festzusetzender Teil des Einnahme-Ausgaben-Überschusses, der im Bezirkshaushalt für die Seniorenwohnhäuser veranschlagt ist, zweckgebunden für die bauliche Unterhaltung der Seniorenwohnhäuser zur Verfügung gestellt.
Begründung:
Immer wieder wird die Annahme geäußert, der Bezirk könne sich den Betrieb der bezirklichen Seniorenwohnhäuser, explizit in der Mudrastraße, nicht mehr leisten. Es wird immer darauf verwiesen, dass finanzielle Mittel, die zur Renovierung der bezirklichen Wohnhäuser in der Mudrastraße verwendet werden würden, woanders entbehrt werden müssten. Die Abwägung wird jeweils zu Ungunsten der Häuser in der Mudrastraße vorgenommen.
Tatsächlich erwirtschaften die bezirklichen Seniorenwohnhäuser durch die erzielten Mieteinnahmen für den Bezirkshaushalt Jahr für Jahr mehr Einnahmen, als für den Unterhalt der Häuser verausgabt wird. Das bis zum Haushaltsjahr 2013 existierende separate Haushaltskapitel 3931, in dem die Einnahmen und Ausgaben für den Betrieb der Seniorenwohnhäuser veranschlagt wurden, wies Jahr für Jahr einen Überschuss von mehreren Hunderttausend Euro auf, der jedoch nicht für die Seniorenwohnhäuser selbst, sondern für den Ausgleich anderer Ausgaben der Abteilung Soziales verwandt wurde. (An dieser Situation hat sich auch durch die Einfügung der Seniorenwohnhäuser in ein anderes Haushaltskapitel nichts geändert.) Auch in der Kosten- und Leistungsrechnung macht der Bezirk mit den eigenen Seniorenwohnhäusern einen nicht unerheblichen Gewinn. Die von der zuständigen Bezirksamtsabteilung angestrebte Abgabe der Seniorenwohnhäuser würde dazu führen, dass kameraler Haushaltsüberschuss und Gewinn in der Kosten- und Leistungsrechnung verloren gehen würden. Ausgabenkürzungen in anderen Bereichen der Abteilung Soziales wären die unausweichliche Folge.
Unter diesen Bedingungen ist es auch aus haushälterischen Gründen sinnvoller, zusätzliches Geld in die Instandsetzung der Seniorenwohnhäuser zu investieren. Durch die Wiedervermietung jetzt leerstehender Wohnungen könnten die Mieteinnahmen wieder erhöht und damit zusätzliche finanzielle Spielräume für den Bezirkshaushalt erschlossen werden.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10. März 2014
Für die SPD-Fraktion
Buchta Miels
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Der Antrag wurde am 09.10.2014 in der 23. Sitzung des Sozialausschusses mit folgendem Ergebnis beraten:
Der Ausschuss erklärt sich für nicht zuständig.
Wirrwitz Stellv. Ausschussvorsitzende
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Der Antrag wurde am 20.11.2014 in der 23. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Immobilienverwaltung beraten und wie folgt geändert:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Gebäude des bezirklichen Seniorenwohnhauses Mudrastraße 1, 5, 9 und 11 schrittweise instand zusetzen und zu sanieren. Dafür wird jährlich ein festzusetzender Teil des Budgetgewinns, der im Bezirkshaushalt für die Seniorenwohnhäuser veranschlagt ist, zweckgebunden für die bauliche Unterhaltung der Seniorenwohnhäuser zur Verfügung gestellt.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 3 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Matz Stellv. Ausschussvorsitzender
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Der Antrag in der geänderten Fassung des Ausschusses für Bauen und Immobilienverwaltung wurde am 12.02.2015 in der 45. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 5 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 36. Sitzung am 18.03.2015 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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