Drucksache - 0829/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht,
1. folgende Prüfungen vorzunehmen:
2. alle Ergebnisse der genannten Prüfungen nach Vorliegen zu veröffentlichen.
3. Aufgrund der Ergebnisse möge das Bezirksamt die vorab mit der Groth-Gruppe im "Letter of Intent" vom April 2013 mit 39 Hektar vereinbarte Flächengröße auf Bebaubarkeit überprüfen.
Begründung:
In mehreren Gutachten zu Lichterfelde-Süd (u. a. in: Becker et al. 2010, Landesbeauftragter für Naturschutz 2012, Fugmann et al. 2013) sind eindeutig Arten nachgewiesen worden, die im Katalog der EU als streng zu schützende Arten aufgeführt sind (so genannte FFH-Arten), wie die Wechselkröte (Bufo viridis), Zauneidechse (Lacerta agilis), Großer Feuerfalter (Lycaena dispar) sowie weitere Fledermausarten und 52 Vogelarten.
Die mittlerweile unmittelbar geltende Flora-Fauna-Richtlinie (FFH) der Europäischen Union (EU) muss mit seinem sehr strengen Schutz für bestimmte Pflanzen- und Tier-Arten bei allen Vorplanungen berücksichtigt werden, da auf dem Gebiet FFH-Arten vorkommen.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10.02.2014
Für die Fraktion der Piraten
Lüders Müller
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Der Antrag wurde am 13.05.2014 in der 29. Sitzung des Stadtplanungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 5 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.
Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
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Der Antrag wurde am 22.05.2014 in der 24. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.
Dr. Kersten Stellv. Ausschussvorsitzende
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