Drucksache - 0828/IV
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in den Bürgerämtern öffentlichkeitswirksam über die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Weitergabe der Meldedaten an Dritte mit gut sichtbaren Hinweistafeln, auf den Videobildschirmen in den Wartebereichen und gegebenenfalls mit Informationsmaterial zu informieren.
Begründung:
Viele Bürger wissen nicht, dass ihre Meldedaten von den Bürgerämtern unter anderem an gewerbliche Unternehmen, Parteien sowie kirchliche Organisationen weitergegeben werden. Eine Erklärung des entsprechenden Widerspruchformulars findet häufig nicht statt. Die Bürgerämter sollten daher deutlich aufzeigen, was mit den Meldedaten geschieht und welche Rechte die Bürgerinnen und Bürger haben.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10.02.2014
Für die Fraktion der Piraten
Lüders Boroviczény
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Der Antrag wurde am 11.06.2014 in der 24. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Bürgerdienste beraten und bei einer Abstimmung mit 5 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Dr. Lehmann-Brauns Stellv. Ausschussvorsitzende
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Der Antrag wurde am 08.10.2014 in der 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Bürgerdienste beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in den Bürgerämtern öffentlichkeitswirksam durch Aushänge über die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Weitergabe der Meldedaten an Dritte zu informieren und sich gleichzeitig für eine Änderung der Formulare auf Landesebene einzusetzen. Ist die Änderung umgesetzt, kann auf die Information im Wartebereich verzichtet werden."
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Perduss Ausschussvorsitzende
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Die BVV hat in ihrer 32. Sitzung am 12.11.2014 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in den Bürgerämtern öffentlichkeitswirksam durch Aushänge über die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Weitergabe der Meldedaten an Dritte zu informieren und sich gleichzeitig für eine Änderung der Formulare auf Landesebene einzusetzen. Ist die Änderung umgesetzt, kann auf die Information im Wartebereich verzichtet werden.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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