Drucksache - 0772/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Funktion und die Aufgaben der Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher besser und in regelmäßigen Abständen bekannt zu machen.
Begründung:
Das Landeskrankenhausgesetz sieht vor, dass für jedes Krankenhaus in Berlin eine Patientenfürsprecherin oder ein Patientenfürsprecher für die Dauer der Wahlperiode gewählt wird.
Viele Bürgerinnen und Bürger erfahren erst im Krankenhaus, teilweise auch erst auf Nachfrage, von deren Existenz und wissen nicht, dass sie unabhängig von den Krankenhausleitungen sind und sie sich bei Problemen an sie wenden können.
Wenn die Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld schon informiert sind, können sie diese Einrichtung sinnvoller nutzen.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 02. Dezember 2013
Für die Fraktion der SPD
Buchta Burwitz
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Der Antrag wurde am 05.03.2014 in der 18. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Gleichstellung beraten und bei einer Abstimmung mit 3 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Ziffels Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 26. Sitzung am 19.03.2014 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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