Drucksache - 0760/IV
4. Begründung:
Der Bezirk ist nach § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) verpflichtet, nach Schluss des Haushaltsjahres eine besondere Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung unbeschadet der Entlastung durch das Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung.
Auf der Grundlage der Globalsummenzuweisung nach § 26a Landeshaushaltsordnung (LHO) vermittelt die Bezirkshaushaltsrechnung einen Überblick über die entstandenen Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bei der Wahrnehmung von Bezirksaufgaben im Rahmen der Haushaltswirtschaft des Bezirks und weist nach, mit welchen Ergebnissen die Bezirksverwaltung insgesamt und in bestimmten Einzelfällen gewirtschaftet hat.
Die Bezirkshaushaltsrechnung umfasst nach Nr. 9 der Ausführungsvorschriften zu § 80 der Landeshaushaltsordnung (AV LHO)
- den kassenmäßigen Abschluss nach § 82 LHO, der den tatsächlichen Stand der Ausführung des Haushaltsplans am Ende des abgelaufenen Haushaltsjahres (Ist-Abschluss) zeigt,
- die Rechnungsübersicht (Tabelle 302), in der für jeden Einzelplan die Abschlussbeträge und die Ergebnisse ausgewiesen und aufgerechnet werden zu der Summe der Einzelpläne 31 bis 59 und
- die Rechnungen über die Einzelpläne 31 bis 59 (Tabelle 300), die in Kapitel untergliedert sind. Innerhalb der Kapitel werden die Abschlussbeträge der Titel zunächst für die Einnahmen, dann für die Ausgaben ausgewiesen. Für jedes Kapitel ist das Gesamtergebnis dargestellt.
Der Bezirkshaushaltsrechnung sind als Anlagen beizufügen
- eine Zusammenstellung der Vermögensteile - ausgenommen Grundvermögen-, untergliedert nach Vermögensobergruppen und Vermögensgruppen,
- eine Nachweisung der Kassenreste (Tabelle 320),
- eine Nachweisung der nicht abgewickelten Verwahrungen und Vorschüsse,
- eine Nachweisung der höheren und neuen Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan, untergliedert nach Einzelplänen (Tabelle 312),
- eine Nachweisung der aufgrund von Verpflichtungsermächtigungen (§ 38 Abs.1) vorgenommenen Festlegungen
- eine Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Ihre Begründung,
- eine Übersicht der auf Grund von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen vorgenommenen Festlegungen und ihre Begründung,
- eine Übersicht über das Rücklagevermögen,
- die Jahresabschlüsse der bezirklichen Betriebe, die nach § 26 Abs. 1 Satz 1 einen Wirtschaftsplan aufstellen.
Das Zahlenwerk der Bezirkshaushaltsrechnung liegt nicht in elektronischer Form vor, sondern besteht überwiegend aus den vorstehend genannten Ausdrucken der aus dem entsprechenden Modul des Haushaltsverfahrens erstellten Tabellen für die Rechnungslegung. Für die Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss erhält der Vorsitzende die Tabellen komplett in einfacher Ausfertigung (Ordner: Exemplar BVV). Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses erhalten zusätzlich jeweils eine Ausfertigung der Rechnungsnachweisung über die Einzelpläne 31 bis 59 (Tabelle 300) und der Kassenreste (Tabelle 320).
Grundlagen der Haushaltswirtschaft Im Rahmen der Globalsummenzuweisung für die Bezirke nach § 26a LHO zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2012/2013 hat die Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom 15.04.2011 die bezirklichen Globalsummen übermittelt und diese mit Schreiben vom 27.07.2011 fortgeschrieben. Durch die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 18.09.2011 wurde das Aufstellungsverfahren erst am 14.06.2012 mit der Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses über das Haushaltsgesetz 2012/2013 abgeschlossen. Die vom Bezirksamt eingebrachte Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung über den Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 (Drs. Nr. 0098/IV) wurde in mehreren Sitzungen des Haushaltsausschusses beraten und von der Bezirksverordnetenversammlung in der 5. Sitzung am 28.02.2012 beschlossen (Beschluss Nr. 63).
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 war mit einem Haushaltsvolumen von 482.653.000 EUR in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Der Haushaltsplan (Haupt- und Bezirksverwaltungen) ist wie folgt festgestellt worden:
Im Folgenden werden einige Hinweise zum Abschlussergebnis, den Mehrausgaben sowie zu den gemeinsam bewirtschafteten Personalausgaben gegeben.
Ergebnisse der Haushaltswirtschaft Neben den haushaltsrechtlichen Regelungen in der Verfassung von Berlin und in der Landeshaushaltsordnung war für die Bewirtschaftung von Einnahmen und Ausgaben das 1. und 2. Haushaltswirtschaftsrundschreiben 2012 (HWR 2012) der Senatsverwaltung für Finanzen vom 29.11.2011 sowie 28.06.2012 maßgebend. Dabei waren mit dem 1. HWR 2012 aufgrund des zunächst noch nicht vorliegenden Haushaltsplanes von der Senatsverwaltung für Finanzen auf der Grundlage der Ermächtigung nach Art. 89 der Verfassung von Berlin (VvB) Verwaltungsvorschriften zur vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung zu erlassen. Danach durften nur unbedingt notwendige Ausgaben zum Erhalt bestehender Einrichtungen, zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben und rechtlicher Verpflichtung sowie zur Weiterführung von Bauvorhaben geleistet werden.
Maßgeblich für den Abschluss der Bücher und der Vermögensnachweise sind insbesondere die Vorschriften des Teil IV - Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung - der Landeshaushaltsordnung (LHO) und die dazu erlassenen Ausführungsvorschriften und Regelungen:
Ist-Abschluss Grundlage für den Ist-Abschluss ist die Buchung des kassenmäßigen Jahresabschlusses (Saldo: Ist-Einnahmen gegenüber Ist-Ausgaben) ohne Berücksichtigung der Einnahme- und Ausgabe-Haushaltsreste)
Mehrausgaben Im Haushaltsjahr 2012 wurden folgende Arten höherer bzw. neuer Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan geleistet (die in Klammern genannten Schlüsselwerte finden sich auch in der Tabelle 300 in Spalte 13 bei den betroffenen Buchungsstellen):
a) Außerplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich (A1) 263.358,81 EUR b) Verstärkungsmittel der Bezirkshaushaltspläne (B1) 36.136,28 EUR c) Verfügungsmittel der Bezirkshaushaltspläne (B2) 50.529,16 EUR d) Sondermittel der BVV für höhere Ausgaben (B3) 16.747,72 EUR e) Sondermittel der BVV für neue Ausgaben (B4) 12.500,00 EUR f) Deckungsfähigkeit (D1) 17.843.440,60 EUR g) Zweckgebundene Einnahmen (D2) 10.167.857,51 EUR h) Erhöhung der Zuweisung (M2) 414.809,88 EUR i) Ausgleich veranschlagter Minderausgaben (M5) 1.219.000,00 EUR Summe der Mehrausgaben 30.024.379,96 EUR
zu a) Außerplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich (A1) Für die Ersatzbeschaffung von Netzwerkservern und -datenspeichersystemen (3307/81289) 37.959,81 EUR
Für Dauerbetrieb und Pflege des IT-Verfahrens ISBJ als interne Verrechnung an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft nach Verfahrensumstellung (4000/98101) 199.399,00 EUR
Für die Beschaffung eines Ultraschallgerätes für das Zentrum für Familienplanung (4110/81279) 6.000,00 EUR
Zur Erbringung des Kommunalen Eigenanteils für die aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) finanzierte Maßnahme in der Parkanlage an der Krummen Lanke (4720/98103) 20.000 EUR
zu b) Verstärkungsmittel der Bezirkshaushaltspläne (B1) Für die Abgeltung von Schadensersatzansprüchen (Fallzahlanstieg) insbesondere im Zusammenhang mit durch Astbruch verursachten Fahrzeugschäden (3303/68102) 27.716,28 EUR
Für die Abdeckung von Belastungsspitzen im Bereich der Arzt- und Zahnarzthelferinnen über Honorarverträge nach der Übernahme zusätzlicher Aufgaben im Zusammenhang mit Kinderschutz und Inklusion (4110/42701) 8.240,00 EUR
zu c) Verfügungsmittel der Bezirkshaushaltspläne (B2) Die Einzelbewilligungen sind der beigefügten 50.529,16 EUR
zu d) Sondermittel der BVV für höhere Ausgaben B3 = 16.747,72 EUR zu e) Sondermittel der BVV für neue Ausgaben B4 = 12.500,00 EUR Die Bewilligungen von Sondermitteln der BVV umfassten unter Berücksichtigung vorhandener Ansätze in 2012 insgesamt 29.247,72 EUR Die Einzelbewilligungen sind der beigefügten Zusammenstellung (Anlage 2) zu entnehmen.
zu f) Deckungsfähigkeit (D1) In der Haushaltswirtschaft sind höhere Ausgaben gegenüber den Ansätzen bei verschiedenen Titeln im Wege der Deckungs- fähigkeit ausgeglichen worden. 17.843.440,60 EUR
zu g) Zweckgebundene Einnahmen (D2) In der Haushaltswirtschaft sind in den nachstehend aufgeführten 10.167.857,51 EUR geleistet worden:
3300, 3301, 3702, 3703, 3711, 3721, 3723, 3733, 3735, 3736, 3930, 4010, 4011, 4020, 4060, 4720, 5940, 5950.
zu h) Erhöhung der Zuweisung (M2) Leistungen für Bildung und Teilhabe, Lernförderung 1.965,94 (3960/67219)
Leistungen für Bildung und Teilhabe, Mittagsverpflegung Kita 3.684,85 (3960/67220)
Aufgrund Tariferhöhung und zur Vermeidung von Altersdiskriminierung 409.159,09 - zusammengefasster Nachweis für Bezirk (4110/42801)
zu i) Ausgleich veranschlagter Minderausgaben (M5) Die im Bezirkshaushaltsplan eingestellten pauschalen Minderausgaben wurden in der Haushaltswirtschaft durch Einsparungen erwirtschaftet und zur Begründung der erforderlichen Ausgleichsbuchungen titelkonkret verortet:
(3320/46201) 453.000,00 EUR
(3330/46201) 116.000,00 EUR
(3340/46201) 100.000,00 EUR
(5950/46201) 300.000,00 EUR
(5950/97202) 250.000,00 EUR
Übersicht über die Verwendung der Personalmittel
Grundsätzliches Die im Bezirksplan in den Erläuterungen zu den Titeln 42201 und 42801 für planmäßige Dienstkräfte (Beamte und Tarifbeschäftigte) enthaltenen Einzelstellenpläne unterliegen einer Gesamtbindung durch den Stellenrahmen. Innerhalb des Stellenrahmens, der nicht überschritten werden darf, können die Stellen unter Beachtung der beamten- und laufbahnrechtlichen sowie der tariflichen Vorschriften den einzelnen Kapiteln nach dem jeweiligen Bedarf zugeordnet werden.
Die Ausgaben der Titel
- 44304 - Beiträge an die Unfallkasse für Arbeitnehmer - 44379 - Sonstige Fürsorgeleistungen für Dienstkräfte - 45300 - Trennungsgelder, Umzugskostenvergütungen
werden grundsätzlich zentral beim Kapitel 3304 bewirtschaftet.
Die Ausgaben der Titel
- 41102 - Aufwendungen für Bezirksverordnete - 41201 - Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige - 41210 - Aufwendungen für Beiräte - 42221 - Bezüge der Anwärter/innen - 42701 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen - 42790 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen aus zweckgebundenen - 42791 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen aus zweckgebundenen Entgelten - 42792 - Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen aus ESF-Mitteln - 42821 - Ausbildungsentgelte Tarifbeschäftigte - 45903 - Prämien für besondere Leistungen
werden von der Bezirksverordnetenversammlung bzw. den Ämtern und Serviceeinheiten eigenständig bewirtschaftet.
Die Ausgaben der Titel 44100 - Beihilfen für Dienstkräfte - sind abhängig von Anträgen und Aufwendungen der Dienstkräfte. Eine Einflussnahme besteht hierbei nicht. Da diese Mittel zur ”Teilglobalsumme Personal” gehören, werden sie hier jedoch in der Gesamtbetrachtung mitaufgeführt.
Gesamtbetrachtung
Planmäßige und Nichtplanmäßige Dienstkräfte (Titel 42201, 42801, 42811) Die Ansätze sind auf der Basis bezirksindividueller Durchschnittssätze gebildet worden. Diese waren grundsätzlich auskömmlich. Die Erhöhung der Bezüge um 2 % im Besoldungsbereich (Gruppe 422) ab 01.08.2012 hat zu Mehrausgaben in Höhe von 183.139 € geführt. Da dieser Sachverhalt im Jahresabschluss von der Senatsverwaltung für Finanzen basiskorrigiert wurde, soll nachfolgend nur auf die Mehrausgaben eingegangen werden, die darüber hinaus entstanden sind.
Außerdem sind in der Abteilung Jugend, Gesundheit, Umwelt und Tiefbau, in der Abteilung Immobilien und Verkehr und der Abteilung Soziales und Stadtentwicklung pauschale Minderausgaben veranschlagt worden (s. u.).
Im Kapitel 3390 werden die Zahlungen an die dem Personalüberhang zugeordneten Dienstkräfte geleistet, die nicht mehr zum Zentralen Personalüberhangmanagement (ZeP) versetzt werden, da sie z. B. wegen des Beginns der Freistellungsphase in der Altersteilzeit nicht mehr vermittelbar sind. Diese Zahlungen wurden vom ZeP erstattet.
Der Europäische Gerichtshof hatte über die Vorlagefrage des Bundesarbeitsgerichts (BAG) entschieden und festgestellt, dass die in § 27 Abschnitt A BAT angeordnete Bemessung der Grundvergütungen in den Vergütungsgruppen des BAT nach Lebensaltersstufen gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters, das in Art. 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 12. Dezember 2007 verankert und durch die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf konkretisiert worden ist, verstößt und eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters im Sinne von Art. 2 RL 2000/78 darstellt, die nicht nach Art. 6 Abs. 1 a.a.O. gerechtfertigt ist. Aus diesem Urteil wurden Konsequenzen für die übrigen Beschäftigten des Landes Berlin gezogen. Im Rahmen der Ausschluss- und Verjährungsfristen (soweit nicht auf die Einrede der Verjährung verzichtet wurde) wurden den Tarifbeschäftigten die Grundvergütung nach der jeweils höchsten Lebensaltersstufe gem. § 27 Abschnitt A BAT/BAT-O gewährt. Die Nachzahlungen erfassten neben den Grundvergütungen ggf. auch die Ansprüche, die sich aus dem höheren Entgelt berechnen (z.B. Zuwendung), soweit auch diese zumindest dem Grunde nach wirksam geltend gemacht wurden.
Die erforderlichen Nachzahlungen aufgrund der v.g. „Altersdiskriminierung“ haben zu Mehrausgaben in Höhe von 661.710 € geführt und wurden im Rahmen der Basiskorrektur von der Senatsverwaltung für Finanzen erstattet.
Weiterhin entstanden Mehrausgaben bei abweichend besetzten Stellen, wenn Planstellen für Beamte mit Tarifbeschäftigten besetzt wurden. Dies hatte Einsparungen bei Titel 42201 und Mehrausgaben bei Titel 42801 zur Folge, was exemplarisch im Bereich der allgemeinen sozialen Dienste des Sozialamtes (Kapitel 3910), der familienunterstützenden Hilfen des Jugendamtes (Kapitel 4040) oder im Gesundheitsamt (Kapitel 4110) zu erkennen ist.
Planmäßige Dienstkräfte - Fremdfinanzierung (Titel 42231 und 42830) Diese beiden Titel sind im Kapitel 3960 (Leistungen nach SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende) gebildet worden, um den Teil der Personalkosten abzubilden, die aus der Tätigkeit der bei der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter eingesetzten Dienstkräfte des Bezirks herrühren. Den Ausgaben stehen entsprechende Einnahmen (zuzüglich eines Verwaltungskostenanteils) bei Titel 23608 gegenüber.
Ausbildungsmittel (Titel 42211, 42821) Es wurden Ausbildungsmittel in Höhe von 1.432.100 € veranschlagt. Tatsächlich wurden jedoch nur rd. 1.165.000 € verausgabt. Die Einsparungen ergaben sich - wie jedes Jahr - aufgrund eines Ausbildungsendes vor dem 1. September - teilweise über ein halbes Jahr wegen besonders guter Leistungen - oder Abbruch der Ausbildung (insbesondere im Jugendausbildungszentrum).
Sonstige gemeinsam bewirtschaftete Personalausgaben (Titel 42250, 42850, 44100) Aus den Titeln für den Fluktuationsanreiz zur vorzeitigen Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen (Titel 42250 und 42850) werden die Prämien für ausscheidewillige Dienstkräfte gezahlt. Die Vorschriften sehen unter bestimmten Voraussetzungen die Zahlung von Prämien an Dienstkräfte, die nicht dem EZeP angehören, vor. Entsprechende Anträge gab es im Jahr 2012 im BA Steglitz-Zehlendorf nicht.
Pauschale Mehr- bzw. Minderausgaben für Personalausgaben (Titel 46101, 46201) Pauschale Minderausgaben waren in den Geschäftsbereichen Jugend, Gesundheit, Umwelt und Tiefbau (Kapitel 3320) in Höhe von 453.000,00 €, Immobilien und Verkehr (Kapitel 3330) in Höhe von 116.000 € und im Geschäftsbereich Soziales und Stadtentwicklung (Kapitel 3340) in Höhe von 114.000,00 € veranschlagt. Die v.g. pauschalen Minderausgaben wurden durch Einsparungen aus restriktiver Steuerung der Haushaltswirtschaft zur Einhaltung der Abteilungsbudgets erbracht.
Darüber hinaus waren im Kapitel 5950 - Allgemeine Finanzangelegenheiten - in Erwartung von Einsparungen infolge der vorläufigen Haushaltswirtschaft nach Art. 89 VvB Pauschale Minderausgaben in Höhe von 300.000 € veranschlagt. Diese wurden durch Einsparungen bei den Personalausgaben des gesamten Bezirks erwirtschaftet.
Kopp Bezirksbürgermeister
Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gem. § 12 Abs. 2 Nr. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) die mit
Einnahmen von 492.916.929,22 EUR, Ausgaben von 485.401.544,53 EUR und einem Überschuss von 7.515.384,69 EUR
abschließende Bezirkshaushaltsrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2012.
Die Vorlage wurde in insgesamt fünf Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 11 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.
Stingl Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 32. Sitzung am 12.11.2014 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gem. § 12 Abs. 2 Nr. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) die mit
Einnahmen von 492.916.929,22 EUR, Ausgaben von 485.401.544,53 EUR und einem Überschuss von 7.515.384,69 EUR
abschließende Bezirkshaushaltsrechnung Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2012.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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