Drucksache - 0533/IV (neu)
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob in den Gaststätten im Bezirk Steglitz-Zehlendorf tatsächlich mindestens ein alkoholfreies Getränk genauso günstig ist wie das billigste alkoholhaltige Getränk.
Begründung:
Das Gaststättengesetz schreibt vor, dass „mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer zu verabreichen [ist] als das billigste alkoholische Getränk“ (§6 GastG). Dieses Gesetz kann die Alkoholprävention unterstützen, da insbesondere Jugendliche so nicht dazu verleitet werden, Alkohol zu sich zu nehmen, nur weil dieser billiger ist als alkoholfreie Getränke. Studien zufolge wird dieses Gesetz jedoch oft nicht umgesetzt. Deshalb sollte der Bezirk prüfen, wie die Situation in den hier ansässigen Gaststätten ist, um die Alkoholprävention im Bezirk zu stärken.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 15.04.2013
Für die Fraktion GRÜNE Für die CDU-Fraktion
Köhne Stahr Hippe
----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Der Antrag wurde am 30.04.2013 in der 15. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung beraten und von den Antrag stellenden Fraktionen zurückgezogen, da der Antrag durch Amtshandeln erledigt ist.
Köhne Ausschussvorsitzender
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |