Drucksache - 0533/IV (neu)  

 
 
Betreff: Alkoholprävention in Steglitz-Zehlendorfer Gaststätten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE- und CDU-Fraktion
Verfasser:1. Köhne, Stahr
2. Hippe
 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
24.04.2013 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Ordnung Empfehlung
30.04.2013 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 15.04.2013
2. Beitritt CDU vom 23.04.2013
3. Zurückziehung vom 30.04.2013

Die BVV möge beschließen:

 

 

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob in den Gaststätten im Bezirk Steglitz-Zehlendorf tatsächlich mindestens ein alkoholfreies Getränk genauso günstig ist wie das billigste alkoholhaltige Getränk.

 

Begründung:

 

Das Gaststättengesetz schreibt vor, dass mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer zu verabreichen [ist] als das billigste alkoholische Getränk(§6 GastG). Dieses Gesetz kann die Alkoholprävention unterstützen, da insbesondere Jugendliche so nicht dazu verleitet werden, Alkohol zu sich zu nehmen, nur weil dieser billiger ist als alkoholfreie Getränke.

Studien zufolge wird dieses Gesetz jedoch oft nicht umgesetzt. Deshalb sollte der Bezirk prüfen, wie die Situation in den hier ansässigen Gaststätten ist, um die Alkoholprävention im Bezirk zu stärken.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 15.04.2013

 

 

Für die Fraktion GRÜNE                                                        Für die CDU-Fraktion

 

 

Köhne                            Stahr                                                                      Hippe

 

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Der Antrag wurde am 30.04.2013 in der 15. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung beraten und von den Antrag stellenden Fraktionen zurückgezogen, da der Antrag durch Amtshandeln erledigt ist.

 

 

hne

Ausschussvorsitzender

 

 
 

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