Drucksache - 0128/IV
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bis zum 30.06.2012 ein Konzept vorzulegen, wie die Mittagessensversorgung an den Grundschulen auch für die Schülerinnen und Schüler sichergestellt werden kann, die an VHG-Schulen keine Berechtigung zur Hortbetreuung haben.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 27.02.2012
Für die SPD-Fraktion
Buchta
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Der Antrag wurde am 08.05.2012 in der 6. Sitzung des Schulausschusses beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, unter Bezug auf Beschluss Nr. 978/III zu prüfen, inwieweit die Mittagessensversorgung an den Grundschulen auch für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 sichergestellt werden kann, die keine Berechtigung zur Hortbetreuung haben.
Begründung:
Für die Hortbetreuung ab der 1. bis zur 6. Klasse ist der Nachweis eines Betreuungsbedarfs notwendig, der bei Berufstätigkeit oder Ausbildung der Eltern sowie aus besonders sozialen, familiären oder pädagogischen Gründen gegeben ist. An den Kosten müssen sich Eltern, abhängig von ihren Einkommen, beteiligen. Die VHG zielt auf eine Integration von schul- und sozialpädagogischen Maßnahmen und stellt sich auf die veränderten Lebensbedingungen und Lernvoraussetzungen der Kinder ein. Dabei kommen die Kinder, wo z.B. beide Elternteile oder allein erziehende arbeitslos sind, zu kurz. Sie können weder an der Betreuung noch am Mittagessen teilnehmen, was sie aber teilweise zu Hause auch nicht erwartet. Für nicht wenige Kinder ist die Erfahrung, dass die Schule ein Ort ist, an dem auch jenseits des Unterrichts jemand für sie da ist, unverzichtbar, da sie diese im familiären Umfeld immer weniger machen, insbesondere für belastete oder sozial benachteiligte Kinder. Es ist bekannt, für Schulerfolge ist auch eine regelmäßige Essensversorgung notwendig.“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Blinten Ausschussvorsitzende
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Der Antrag in der geänderten Fassung des Schulausschusses wurde am 07.06.2012 in der 13. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Menzel Stellv. Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 9. Sitzung am 20.06.2012 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, unter Bezug auf Beschluss Nr. 978/III zu prüfen, inwieweit die Mittagessensversorgung an den Grundschulen auch für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 sichergestellt werden kann, die keine Berechtigung zur Hortbetreuung haben.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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