Auszug - Informationspolitik des Bezirksamtes am Beispiel der Baugenehmigung für den Steglitzer Kreisel
Da die gemäß § 25 (1) der Geschäftsordnung vorgegebene Zeit von 45 Minuten zur Beantwortung der Kleinen Anfragen überschritten ist, wird diese Anfrage entsprechend GO § 25 (6) vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. |
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