Auszug - Verschiedenes
Bezüglich der vertagten Drucksache 0153/V (neu) zitiert die GRÜNE-Fraktion aus der Ausführungsvorschrift zu § 3 des Berliner Straßengesetztes. Aus diesem geht hervor, dass eine weitere Benennung nach Konrad Zuse nicht möglich ist. Die GRÜNE-Fraktion wird den Antrag somit aus rechtlichen Gründen ablehnen. Sie bittet die Antrag stellenden Fraktionen, sich in Hinblick auf die klare rechtliche Situation Gedanken zu machen, ob der Antrag aufrecht erhalten werden soll. |
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