Auszug - Schlachtensee als Ortsteil ausweisen
Die SPD-Fraktion stellt folgenden Änderungsantrag: „Das Bezirksamt wird ersucht, die Voraussetzungen zu klären, um Schlachtensee als Ortsteil von Steglitz-Zehlendorf auszuweisen. Die Voraussetzungen für die Ausweisung Schlachtensees als Ortsteil sind der BVV und den Bürgerinnen und Bürgern in einer Veranstaltung vor Ort zu erläutern. Begründung: Steglitz-Zehlendorf besteht aus sieben Ortsteilen. Berlin-Schlachtensee ist eine anerkannte Ortsbezeichnung. Auf Dokumenten und Landkarten erscheint die Bezeichnung Schlachtensee. Lange Jahre lautete die Adresse auch bei Behördenschriftstücken „Berlin-Schlachtensee“. Eine Besiedlung geht schon weit in die Vorzeit zurück. Vor 100 Jahren wurde die Villenkolonie Schlachtensee-Ost gegründet, und seitdem entwickelte sich eine kommunale Gemeinschaft. Das Zentrum ist die Breisgauer Straße sowie die Johannes-Kirche an der Matterhornstraße. Als mögliche Ortsteilgrenzen könnten die Grenzen der Kirchengemeinde Schlachtensee als Orientierung dienen. Andere Bezirke (z.B. Reinickendorf) haben in den letzten Jahren auch gewachsene Regionen als Ortsteile ausgewiesen. Die dortigen Entscheidungen von Bezirksamt und BVV können als Vorbild genutzt werden, so dass evtl. auch Kosten gespart werden können. Die CDU-Fraktion stellt folgenden Änderungsantrag: „Das Bezirksamt wird ersucht, den Vorschlag einer Initiative zur Schaffung eines Ortsteils Schlachtensee aus Teilen der Ortsteile Nikolassee und Zehlendorf zu prüfen und dabei gegenüberzustellen, welche Vor- bzw. Nachteile ( z.B. leichtere Zuordnung vs. Unübersichtlichkeit durch stärkere Kleinteiligkeit, Identitätsstärkung vs. Traditionsverlust etc.) und welche Kosten für den Bezirk durch Einsatz von Personal- und Sachmitteln entstehen. Die einzelnen Verfahrensschritte sollen aufgelistet werden und dabei jeweils Voraussetzungen und Kosten angegeben werden. Die Auflistung ist der BVV und der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu geben.“ Die FDP-Fraktion bittet um rechtzeitige Information über einen Änderungsantrag und um Vertagung. Die Behandlung des Antrages wird vertagt. |
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