Auszug - Feststellung gemäß § 25 (1) BezVG
Entsprechend der von BVVorsteher Rögner-Francke eingangs genannten Vorgehensweise (vgl. TOP 2, Punkt 7) stellt die BVV einstimmig fest, dass das Amt der genannten Person (Frau Marianne Koselowsky) durch Verzicht mit sofortiger Wirkung als beendet anzusehen ist. |
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