Tagesordnung - 33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung  

 
 
Bezeichnung: 33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
Datum: Mo, 11.11.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Leitbildentwicklung im Rahmen der Entwicklung einer Engagementstrategie für Neukölln      
Ö 3  
Genehmigung der im Haushaltsjahr 2018 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen  
Enthält Anlagen
1506/XX  
Ö 4  
Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung Neukölln für das Haushaltsjahr 2018  
Enthält Anlagen
1520/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2018 wird in der Fassung der Anlage mit folgenden Abschlussergebnissen genehmigt:

 

Summe der Ist-Einnahmen

901.512.711,23 EURO

Summe der Ist-Ausgaben

892.023.143,27 EURO

Kassenmäßiges Jahresergebnis

9.489.567,96 EURO

 

 

Begründung und Rechtsgrundlage:Der Bezirk hat nach § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) nach Schluss des Haushaltsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen. Sie ist ein Teil der Haushalts- und Vermögensrechnung des Landes Berlin, die der Senat nach Artikel 94 der Verfassung von Berlin und nach den §§ 80 - 87 und 114 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung aufzustellen und dem Abgeordnetenhaus vorzulegen hat. Darüber hinaus verpflichtet § 4 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz nach Schluss des Rechnungsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen und das erwirtschaftete Abschlussergebnis auf die Globalsumme für den nächsten aufzustellenden Bezirkshaushaltsplan vorzutragen.

Über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG, allerdings vorbehaltlich der Entlastung des Senats durch das Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung.

Die beiliegende Bezirkshaushaltsrechnung entspricht in ihrer Gestaltung den geltenden Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (Nr. 9 AV § 80 LHO in der Fassung von 2018). Sie weist nach, mit welchen Ergebnissen die Verwaltung gegenüber dem Bezirksplan gewirtschaftet hat. Sie ist im Wesentlichen ein Rechenschaftsbericht in Zahlen über die Haushaltswirtschaft des Bezirksamtes.

Wegen des Umfangs wird die titelkonkrete Rechnungsnachweisung (Tabelle 300) nur in elektronischer Form bereitgestellt, kann aber bei Bedarf gern als Druckexemplar aufgeliefert werden. Um dem Wunsch nach Transparenz nachzukommen, werden alle Tabellen der Bezirkshaushaltsrechnung in elektronischer Form im Bezirkskommunikationsnetz hinterlegt. Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Finanzen ist keine Übermittlung der Tabellen im Excel-Format möglich. Deshalb wird zusätzlich die aktuellste Haushaltsüberwachungsliste des Jahres 2018 im Excel-Format zur Verfügung gestellt. Die Dateien befinden sich auf Laufwerk I:\Steuerungsdienst\SE_Finanzen\Haushalt\Haushalts- und Vermögensrechnung\2018\Haushaltsrechnung.

 

Berlin-Neukölln, 30. September 2019

 

 

___________________

Hikel

Bezirksbürgermeister

   
    30.10.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 7.1 - überwiesen
   

Der Vorlage zur Beschlussfassung wird einstimmig in den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung überwiesen.

   
    11.11.2019 - Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Herr Hikel geht kurz auf die vorliegende Bezirkshaushaltsrechnung 2018 ein. Die Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2018 weist ein kassenmäßiges Jahresergebnis in Höhe von 9.489.567,96 Euro aus. Das ausgewiesene Jahresergebnis wurde als Einnahme in das Jahr 2020 übertragen und im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020/2021 zur Finanzierung des Haushalts 2020, insbesondere der bezirklichen Schwerpunkte 2020, verwendet. So sieht es auch der BVV-Beschluss zum Haushalt 2020/2021 vom 11.09.2019 vor.

 

Mit Ja- Stimmen der SPD, Grünen und CDU und Enthaltung der Linken wird der BVV die Zustimmung empfohlen.

   
    27.11.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.15 - vertagt
   

vertagt

   
    04.12.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 4.19 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   

Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2018 wird in der Fassung der Anlage mit folgenden Abschlussergebnissen genehmigt:

 

Summe der Ist-Einnahmen

901.512.711,23 EURO

Summe der Ist-Ausgaben

892.023.143,27 EURO

Kassenmäßiges Jahresergebnis

9.489.567,96 EURO

 

 

Begründung und Rechtsgrundlage:Der Bezirk hat nach § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) nach Schluss des Haushaltsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen. Sie ist ein Teil der Haushalts- und Vermögensrechnung des Landes Berlin, die der Senat nach Artikel 94 der Verfassung von Berlin und nach den §§ 80 - 87 und 114 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung aufzustellen und dem Abgeordnetenhaus vorzulegen hat. Darüber hinaus verpflichtet § 4 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz nach Schluss des Rechnungsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen und das erwirtschaftete Abschlussergebnis auf die Globalsumme für den nächsten aufzustellenden Bezirkshaushaltsplan vorzutragen.

Über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG, allerdings vorbehaltlich der Entlastung des Senats durch das Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung.

Die beiliegende Bezirkshaushaltsrechnung entspricht in ihrer Gestaltung den geltenden Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (Nr. 9 AV § 80 LHO in der Fassung von 2018). Sie weist nach, mit welchen Ergebnissen die Verwaltung gegenüber dem Bezirksplan gewirtschaftet hat. Sie ist im Wesentlichen ein Rechenschaftsbericht in Zahlen über die Haushaltswirtschaft des Bezirksamtes.

Wegen des Umfangs wird die titelkonkrete Rechnungsnachweisung (Tabelle 300) nur in elektronischer Form bereitgestellt, kann aber bei Bedarf gern als Druckexemplar aufgeliefert werden. Um dem Wunsch nach Transparenz nachzukommen, werden alle Tabellen der Bezirkshaushaltsrechnung in elektronischer Form im Bezirkskommunikationsnetz hinterlegt. Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Finanzen ist keine Übermittlung der Tabellen im Excel-Format möglich. Deshalb wird zusätzlich die aktuellste Haushaltsüberwachungsliste des Jahres 2018 im Excel-Format zur Verfügung gestellt. Die Dateien befinden sich auf Laufwerk I:\Steuerungsdienst\SE_Finanzen\Haushalt\Haushalts- und Vermögensrechnung\2018\Haushaltsrechnung.

 

Berlin-Neukölln, 30. September 2019

 

 

___________________

Hikel

Bezirksbürgermeister

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU und der Grünen gegen die Stimmen der AfD und des Fraktionslosen Kapitän bei Enthaltung der LINKEN und der Gr. FDP beschlossen.

Ö 5  
Anhebung der Investitionspauschale für Straßenunterhaltung und Gehwegsanierung  
Enthält Anlagen
1485/XX  
Ö 6  
Seniorenfreizeitstätte Rudow  
Enthält Anlagen
1477/XX  
Ö 7  
Öffentliches Erinnern an die Akteure und Schauplätze der Novemberrevolution in Neukölln  
Enthält Anlagen
1078/XX  
Ö 8  
Barrierefreie Dokumente  
Enthält Anlagen
1190/XX  
Ö 9  
Bat-Yam-Platz aufwerten  
Enthält Anlagen
1237/XX  
Ö 10  
Beleuchtung für Blueberry Inn-Umgebung nicht vergessen  
Enthält Anlagen
1328/XX  
Ö 11  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 12  
Verschiedenes      
Ö 13  
Protokollabstimmung      
Ö 14  
Nächste Sitzung am 09. Dezember 2019      
               
 
 

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