Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat von Berlin und dem Liegenschaftsfonds dafür einzusetzen, dass das Gelände des Friedhofes des Arbeitshauses in Rummelsburg derzeit nicht verkauft wird.
Vor einem Verkauf und einer Nutzung für eine Wohnbebauung soll eine Konzeption erarbeitet werden. In dieser soll dargelegt werden, wie der Ort als Gedenkort für die verstorbenen Insassen des ehemaligen Arbeitshauses sowie des Waisenhauses gedacht sowie der Ort zur Information über die wechselvollen Geschichte des Geländes gestaltet werden kann.