Drucksache - DS/2116/VI  

 
 
Betreff: Wohnungspolitische Konzepte zur Entwicklung und Nachnutzung des Lindenhofs
Status:öffentlichAktenzeichen:für erledigt erklärt mit DS/2264/VIII
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.05.2011 
51. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.08.2011 
53. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wurde ersucht,

 

sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass bei der Einleitung eines B-Planverfahrens für das Areal des Lindenhofs und vor allem im Vorfeld des Veräußerungsverfahrens dem Potenzial als Wohnungsbaustandort für generationenübergreifende Baugemeinschaften Rechnung getragen wird. Dabei soll noch nicht ein ausschließlicher Wohnungsbaustandort festgelegt werden.

 

Hierzu sollen entsprechende Planungsziele formuliert werden und der Lindenhof bzw. zu bestimmende Teile in das Festpreisportofolio zum Verkauf von innerstädtischen, landeseigenen Grundstücken an Baugruppen aufgenommen werden (urspr. Senatsbeschluss vom 18.12.2007).

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Bislang ist für den Lindenhof die Entwicklung eines Wohnstandorts, gegebenenfalls mit einer Institutsnutzung, wie im BVV-Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr vorgestellt, angestrebt. Im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens sollen beide Varianten diskutiert werden.

 

Im Bebauungsplan kann in der Darstellung „generationsübergreifendes Wohnen“ nicht von anderen Wohnformen unterschieden werden.

 

Aber das Bezirksamt hat sich an den Senat und an den Liegenschaftsfonds gewandt, diese über den Beschluss der BVV informiert und die Aufnahme von zu bestimmenden Anteilen möglicher Wohnbebauung in das Festpreisportfolio angeregt.

 
 

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