Drucksache - DS/2049/VI
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Inzwischen ist durch eine Initiative des Rates der Bürgermeister (RdB) dem Anliegen des BVV-Beschlusses bereits entsprochen worden.
Das Bezirksamt verweist auf den RdB-Beschluss R-721/2010 vom 20.05.2010 und insbesondere auf dessen Erweiterung R-886/2011 vom 10.03.2011. Darin ist formuliert:
„Der Rat der Bürgermeister fordert den Senat auf, im Sinne des Beschlusses Nr. R 721/2010 vom 20.05.10 im Absatz 3 einen vierten Satz aufzunehmen, der lautet: „Die Sätze 1 - 3 gelten nicht, wenn die Einhaltung der abfallrechtlichen Trennpflicht und die brandschutzrechtlichen Belange gewährleistet sind.“ und zeitnah zur Verkündung der o.g. Änderung der Bauordnung für Berlin Ausführungsvorschriften zur Umsetzung der Änderung der Bauordnung für Berlin zu erlassen.“
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