Drucksache - DS/2044/VI
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Mit Datum vom 14.03.2011 erfolgte die Beantwortung der kleinen Anfrage Nr. 537. Dem ist wegen unveränderter Sach- und Rechtslage nichts hinzuzufügen. Das Bezirksamt verfügt in diesem Zusammenhang über keinen neuen Kenntnisstand.
Im Änderungsantrag zur gleichen DS wird der Wunsch nach einer „übersichtlichen Vorlage zur Kenntnisnahme“ geäußert.
Dem wird hiermit durch Anlage des Entwurfs der Stellplatzobergrenzen-Verordnung einschließlich dessen Begründung entsprochen
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