Drucksache - DS/2129/VI  

 
 
Betreff: Unterstützung für erste Lichtenberger Gemeinschaftsschule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die GrünenFraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.05.2011 
51. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
23.06.2011 
52. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin in der BVV zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringl. Antrag DIE LINKE., Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
Antrag DIE LINKE., B`90/Die Grünen PDF-Dokument

Das Bezirksamt wird ersucht, mit der ersten Lichtenberger Gemeinschaftsschule und der Senatsverwaltung für Bildung unverzüglich die Projektvereinbarung abzuschließen und darüber fortlaufend zu berichten

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, mit der ersten Lichtenberger Gemeinschaftsschule und der Senatsverwaltung für Bildung unverzüglich die Projektvereinbarung abzuschließen und darüber fortlaufend zu berichten. In der Projektvereinbarung sollen Aussagen getroffen werden, wie die Realisierung baulicher Investitionen, beginnend noch vor dem Start des neuen Schuljahres, abgesichert werden.

 

Begründung:

Die Entwicklung von Gemeinschaftsschulen fördert das Land Berlin seit Beginn der Projektphase mit finanziellen Mitteln, um notwendige Umbauarbeiten bzw. Baumaßnahmen in kleinerem Umfang zum Start zu ermöglichen. Zu diesem Zweck wurden mit allen bisherigen Gemeinschaftsschulen Projektvereinbarungen zwischen Senat, Schulträger und Schule geschlossen.

Die Entstehung der ersten Lichtenberger Gemeinschaftsschule geschieht durch die Übernahme eines zusätzlichen Gebäudes und neuer Außenflächen. Für beides ist es dringend erforderlich, kleinere Baumaßnahmen durchzuführen, um einerseits das Profil der Schule und andererseits für die Kinder den Übergang von der Grundschule in die Sekundarstufe reibungslos zu gewährleisten. So müssen unter anderem ein Freizeit- und Lernbereich für den teilgebundenen Ganztagsbetrieb geschaffen und Fachbereiche unter Beachtung des individuellen Lernens entwickelt werden. Außerdem soll das zum bisherigen Schulgelände neu dazukommende Gelände als Gesamtgelände erkennbar und geschützt werden.

Die Kinder, welche aus der Grundschule „aufwachsen“, sollen beim Wechsel in die 7. Klasse und somit in ein anderes Gebäude dennoch Grundzüge und Optik des bisherigen Schulprofils weiter erkennen und sich mit Beginn des neuen Schuljahres sofort wieder „zu Hause“ fühlen.

Die notwendigen Investitionsmittel für weitere Gemeinschaftsschulen werden aufgrund des Auflagebeschlusses Nr. 51 zum Doppelhaushalt 2010/2011 vom Abgeordnetenhaus bereitgestellt (Drs. 16/2850).

 

 
 

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