Drucksache - DS/1967/VI
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Dieser Beschluss der BVV korreliert mit dem Beschluss 2034/VI und das Bezirksamt möchte auch hier darauf hinweisen, dass es an der weiteren Förderung des Radverkehrs im Bezirk intensiv arbeiten wird und der vorliegende Beschluss der BVV dankbar aufgenommen wurde. Nach den aktuell von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung herausgegebenen Ergebnissen einer Befragung von 40 000 Personen in Berlin rangiert Lichtenberg beim Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr nur auf dem vorletzten Platz. In Lichtenberg nutzen nur 7 % der Verkehrsteilnehmer das Rad. Schlechter sieht es nur in Marzahn/Hellersdorf aus, hier sind es 6 %.
Lichtenberg hat mit 32 % aber den Berlin weit höchsten Anteil im Sektor Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV). Das Verhältnis von Rad fahren im Vergleich zum motorisierten Individualverkehr (MIV = 32 %) soll sich künftig zu Gunsten des Radverkehrs verschieben. Daran arbeitet das Bezirksamt.
Ein Baustein, dieses Ziel zu erreichen ist, die Rahmenbedingungen für Radfahrerinnen und Radfahrer komfortabel zu gestalten. Dazu gehören auch gut nutzbare Fahrradständer vor Supermärkten, die in ausreichender Zahl vorhanden sein müssen und so positioniert sind, dass ausreichend Platz vorhanden ist, wenn man sein Fahrrad abstellt. Die Nähe zu den Eingängen der Supermärkte ist dabei ein wichtiger Aspekt, der in der bisherigen Praxis meist auch berücksichtigt wurde.
Lichtenberg hat sich entschieden, den so genannten „Kreuzberger Bügel“ vorrangig auf öffentlichen Flächen aufzustellen und wird dies auch für Supermärkte anstreben.
Im privaten Raum hat die Verwaltung zur Durchsetzung von Forderungen einzig die gesetzlichen Grundlagen inklusive der Ausführungsbestimmungen. Da der Beschluss konkrete Maße, die rechtlich so nicht vorgegeben sind, vorsieht, und die Eingangsnähe der Abstellanlagen fordert, wird künftig seitens des Bau- und Wohnungsaufsichtsamtes bei Baugenehmigungsverfahren für Supermärkte darauf hingearbeitet, dass in Lichtenberg auf freiwilliger Basis der Beschluss der BVV in der Praxis umgesetzt wird. Die Entscheidung, ob dem gefolgt wird, hängt im Einzelfall vom Bauherren oder Vorhabenträger ab.
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