Drucksache - DS/1812/VI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Trabrennbahn beschließen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.09.2010 
43. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr Entscheidung
12.10.2010 
50. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.10.2010 
44. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.05.2011 
51. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Stadt/Bau/Verkehr PDF-Dokument
Vorlage z. Kenntnisnahme BA (Abb.) PDF-Dokument

BA wird ersucht,

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens 11-14b „Trabrennbahn Karlshorst“ hat die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. I B festgestellt, dass die bisher vorgesehenen Mischgebiete MI 3 und MI 4 nicht aus dem FNP entwickelbar sind, und vorgeschlagen, die strittigen Flächen aus dem Geltungsbereich herauszunehmen.

 

Eine Verkleinerung des Geltungsbereichs kommt aus folgenden Gründen nicht in Betracht:

 

1.    Die innere Erschließung des Trabrennbahngeländes schließt im Bereich des ehemals geplanten MI 4 an die Treskowallee an. Diese Fläche steht nicht im Eigentum des Pferdesportpark e.V., sondern der TLG Immobilien GmbH. Zur Sicherung der Erschließung des Trabrennbahngeländes soll der Bebauungsplan 11-14b deswegen eine private Verkehrsfläche festsetzen, die gegenüber der bestehenden Grundstückszufahrt nach Norden verschoben ist. Hierfür ist ein bis an die Treskowallee reichender Geltungsbereich des Bebauungsplans erforderlich.
 

2.    In dem Bereich, in dem diese Zufahrt an die Treskowallee anschließt, muss die Straßenbegrenzungslinie der Treskowallee durch den Bebauungsplan verändert werden. Einerseits befindet sich hier eine nicht mehr genutzte Bushaltestelle, die hierfür vorhandene Ausbuchtung der Straßenverkehrsfläche kann entfallen. Andererseits ist der Fußweg in diesem Bereich sowie nördlich und südlich davon sehr schmal und soll verbreitert werden. Aus diesen Gründen soll der Bebauungsplan die Straßenbegrenzungslinie der Treskowallee zwischen dem Grundstück Treskowallee 129 und der Bezirksgrenze mit einem gradlinigen Verlauf neu festsetzen. Auch hierfür ist ein bis an die Treskowallee reichender Bebauungsplan-Geltungsbereich erforderlich.
 

3.    Die BVG plant auf Höhe der Grundstücke Treskowallee 140 bis 146 eine Straßenbahnhaltestelle, die eine Verbreiterung der Treskowallee nach Osten zu Lasten der Baugrundstücke nach sich zieht. Auch wenn hierfür ein eigenständiges Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist, erleichtert der Bebauungsplan die spätere Inanspruchnahme der Privatgrundstücke durch die Festsetzung einer 5,0 m breiten nicht überbaubaren Grundstücksfläche entlang der Treskowallee. Bei einer Bebauung nach § 34 BauGB wäre die Freihaltung dieses Streifens nicht gesichert. Hier ist eine Abstimmung zwischen den BVG-Planungen und den städtebaulichen Planungen im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens erforderlich.
 

4.    Der offene Landschaftsraum der Trabrennbahn lässt sich derzeit von der Treskowallee aus im Bereich zwischen Ehrlichstraße und Traberweg einsehen. Um die Blickbeziehung zwischen Treskowallee und Trabrennbahn zu erhalten, ist der Bebauungsplan erforderlich, der in diesem Bereich eine nicht überbaubare Grundstücksfläche festsetzen soll, die lediglich durch eine Tiefgarage unterbaut werden darf. Nach § 34 BauGB wäre hier auch eine oberirdische Bebauung zulässig.

 

Die Beibehaltung des Geltungsbereichs ist darüber hinaus erforderlich, da parallel zum Bebauungsplan-Verfahren der Abschluss städtebaulicher Verträge erforderlich ist. Die Finanzierung hierfür hat bisher die TLG als Grundstückseigentümerin der an der Treskowallee gelegenen Grundstücke zugesagt. Bei einer Reduzierung des Geltungsbereichs um diese Grundstücksflächen wäre dies nicht mehr möglich, da die TLG als Vertragspartnerin wegfallen würde. Die Finanzierung der städtebaulichen Verträge müsste in diesem Fall durch den Pferdesportpark Berlin-Karlshorst e.V. (PSP) oder den Bezirk Lichtenberg erfolgen.

 

Schließlich ist zum Vollzug der beabsichtigten Bebauungsplan-Festsetzungen im südlichen Eingangsbereich zur Trabrennbahn eine Grundstücksübertragung von ca. 160 m² Grundstücksfläche von der TLG an die PSP erforderlich. Weitere ca. 6.630 m² Grundstücksfläche sollen von der TLG an die Berliner Forsten übertragen werden, als Ausgleich für die auf dem Gelände der Trabrennbahn erfolgenden Waldumwandlungen.

 

Ohne diese Grundstücksübertragung werden die Berliner Forsten der Waldumwandlung nicht zustimmen, was eine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans ist. Für die Festsetzung des Bebauungsplans ist daher die Mitwirkungsbereitschaft der TLG zwingend erforderlich. Diese wäre jedoch nicht mehr gewährleistet, wenn die TLG-Grundstücke aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans ausgenommen würden.

 

In einem Abstimmungsgespräch zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. I B, II C und dem Fachbereich Stadtplanung einigte man sich auf Änderung der Ausweisung Mischgebiet an der Treskowallee in „Sonstiges Sondergebiet“ gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Pferdesport und Freizeitnutzung“. Diese ist auch ohne FNP-Änderung Festsetzungskonform.

 

Unabhängig davon entstehen dem Bezirk bei der Fortführung des Bebauungsplan-Verfahrens Kosten in Höhe von ca. 25.000.- € (Bearbeitung des Bebauungsplanes durch ein externes Planungsbüro plus Aktualisierung diverser Fachgutachten). Erst wenn die Finanzierung dieser notwendigen Mittel geklärt ist, ist eine Fortführung/Festsetzung des Bebauungsplanes 11-14b „Trabrennbahn Karlshorst“ möglich.

 

Das Bezirksamt arbeitet aktuell an einer Lösung des Problems.

 

 
 

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