Drucksache - DS/2120/VI
Das Bezirksamt bittet die BVV Folgendes zu beschließen bzw. zu entscheiden:
a) den sich aus der Abwägung ergebenden Bebauungsplanentwurf XXII-22 vom 27. Januar 2011 für das Gelände zwischen Konrad-Wolf-Straße, Sandinostraße, Mittelstraße und Berkenbrücker Steig im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen, sowie die Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch.
Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich Anlage 2: Auswertung und Ergebnis Anlage 3: Begründung zum Bebauungsplanentwurf gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch
Der Originalplan liegt während der BVV-Sitzung aus.
b) über den Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes XXII-22.
Anlage 4: Entwurf der Verordnung
Begründung:Der Beschluss des Bebauungsplanentwurfes durch die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 6 Abs. 3 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch und die Entscheidung der Bezirksverordnetenversammlung über die Rechtsverordnung zum Bebauungsplan gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz sind notwendige Voraussetzungen zur Festsetzung des Bebauungsplanes.
Räumlicher Geltungsbereichdes Bebauungsplanes XXII-22 für das Gelände zwischen Konrad-Wolf-Straße, Sandinostraße, Mittelstraße und Berkenbrücker Steig im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt - Hohenschönhausen
Maßstab 1:5000
Ziele des Bebauungsplanes
Festsetzung von Mischgebieten |
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