Drucksache - DS/2120/VI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XXII-22
Arbeitstitel: Konrad-Wolf-Straße, Sandinostraße, Mittelstraße und Berkenbrücker Steig
Verfahrensstand: öffentliche Auslegung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.05.2011 
51. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Beschlussfassung BA + Anlage 1 PDF-Dokument
Vorlage z. Beschlussfassung BA - Anlage 2 PDF-Dokument
Vorlage z. Beschlussfassung - Anlage 3 PDF-Dokument
Vorlage z. Beschlussfassung - Anlage 4 PDF-Dokument
Vorlage z. Beschlussfassung - Anlage 5  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zu beschließen:

Das Bezirksamt bittet die BVV Folgendes zu beschließen bzw. zu entscheiden:

 

a)    den sich aus der Abwägung ergebenden Bebauungsplanentwurf XXII-22 vom 27. Januar 2011 für das Gelände zwischen Konrad-Wolf-Straße, Sandinostraße, Mittelstraße und Berkenbrücker Steig im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen, sowie die Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch.

 

Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2: Auswertung und Ergebnis

Anlage 3: Begründung zum Bebauungsplanentwurf gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch

             

              Der Originalplan liegt während der BVV-Sitzung aus.

 

b)   über den Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes XXII-22.

 

              Anlage 4: Entwurf der Verordnung

 

 

Begründung:

 

Der Beschluss des Bebauungsplanentwurfes durch die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 6 Abs. 3 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch und die Entscheidung der Bezirksverordnetenversammlung über die Rechtsverordnung zum Bebauungsplan gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz sind notwendige Voraussetzungen zur Festsetzung des Bebauungsplanes.


              Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes XXII-22

für das Gelände zwischen Konrad-Wolf-Straße, Sandinostraße, Mittelstraße und Berkenbrücker Steig im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt - Hohenschönhausen

 

 

 

                                                                                                                               Maßstab 1:5000

 

 

 

Ziele des Bebauungsplanes

 

                                                 Festsetzung von Mischgebieten
 
 

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