Als Faustregel für die Anmeldung gilt: so früh wie möglich. Es ist ein großes Risiko, mit einer Schutzrechtsanmeldung zu warten. Auch wenn zu einem frühen Zeitpunkt der kommerzielle und gesellschaftsrechtliche Rahmen für Ihre Gründung noch nicht vollständig gegeben ist, sollten Sie Ihre Entwicklung oder Erfindung bereits auf Ihren Namen anmelden. Mit dem erteilten Patent können Sie gegenüber Banken und Gesellschafterinnen und Gesellschaftern Ihre technische Leistungsfähigkeit nachweisen.
Wem gehören Schutzrechte?
Schutzwürdige Ideen entstehen häufig noch während eines Arbeitsverhältnisses in einem Unternehmen oder in einer Forschungseinrichtung – diese werden als Arbeitnehmer:innenerfindungen bezeichnet. Sie haben grundsätzlich kein automatisches Recht darauf, ein Patent oder ein Gebrauchsmuster übertragen zu bekommen.
Sie müssen Ihre Erfindungen zunächst Ihren Arbeitgebenden schriftlich – zum Beispiel per E-Mail – melden und ihnen die Möglichkeit geben, die Erfindung für sich zu nutzen. Geben die Arbeitgebenden die Erfindung frei, können Sie darüber frei verfügen.
Geben die Arbeitgebenden die Erfindung nicht innerhalb von vier Monaten nach Eingang Ihrer Meldung frei, gilt dies als Erklärung, dass Sie die Erfindung selbst nutzen möchten. Sie haben dabei Anspruch auf eine angemessene Vergütung für Arbeitnehmer:innenerfindungen.
Schutz des geistigen Eigentums
Die EU-Kommission hat am 22. März 2021 das Programm „Horizont IP Scan“ gestartet. Der neue kostenlose Dienst soll kleinen und mittleren Unternehmen dabei helfen, geistiges Eigentum in kooperativen Forschungs- und Innovationsbemühungen effizient zu nutzen. Der Schwerpunkt des Dienstes „Horizon Intellectual Property Scan“ (IP Scan) liegt auf EU-finanzierten Projekten im Rahmen der Forschungsprogramme „Horizont 2020“ oder „Horizont Europa“.