Schutzrechte

  • Hand hält einen blauen Stempel über einem Dokument auf einem Schreibtisch mit Kugelschreiber und Laptop.

Erfindungen und Ideen für Produkte, Verfahren oder Leistungen sind unersetzliches Kapital für jedes Unternehmen, sowohl für Existenzgründerinnen und Existenzgründer, als auch für bestehende Unternehmen. Wer etwas Besonderes anzubieten hat, hat damit einen erheblichen Wettbewerbsvorteil vor der Konkurrenz.

Arten von Schutzrechten

Diesen Wettbewerbsvorteil können Sie sich sichern: durch Schutzrechte. Dabei gibt es mehrere Schutzarten für Verfahren, Produkte oder auch für Dienstleistungen.

Patente: Sie müssen „technischen Charakter“ besitzen und „gewerblich anwendbar“ sein. Patente können nur auf wirklich neue Erfindungen angemeldet werden. Ob dies der Fall ist, lässt sich oftmals nur mit Hilfe eines Patentanwalts bzw. bei der Prüfung durch das Patentamt herausfinden.

Gebrauchsmuster: Ein Gebrauchsmuster kann für alle technischen Erfindungen (keine Verfahren) angemeldet werden. Diese könnten auch patentiert werden. Unterschied: Die Schutzdauer ist kürzer.

Marken: Als Marken lassen sich Worte, Buchstaben, Zahlen, Logos usw. schützen. Weitere Informationen

Design: Eingetragene Designs schützen Farb- und Formschöpfungen von industriell oder handwerklich hergestellten Produkten. Dazu gehören z.B. Modeartikel oder Möbel. Weitere Informationen

Schutzrechte für den deutschen Markt melden Unternehmen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) an. Für den europaweiten Schutz von Marken und Designs ist das Europäische Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante zuständig.

Vor- und Nachteile

Vorteile: Exklusives Nutzungsrecht

Ein Schutzrecht gibt Ihnen eine Art Monopol: Sie können über Ihre Produkt- oder Verfahrensidee für einen festgelegten Zeitraum allein verfügen. Wer gegen Schutzrechte verstößt – also geistiges Eigentum stiehlt – muss jede weitere Schutzrechtsverletzung sofort unterlassen und kann außerdem zu beträchtlichem Schadenersatz verurteilt werden. Zudem müssen die Personen, die gegen das Schutzrecht verstoßen haben, Auskunft darüber geben, an wen sie das betreffende Produkt verkauft haben, und geben damit ihre Kundinnen und Kunden preis.

Nachteile: Kosten und Offenlegung der Idee

Für die Anmeldung von Schutzrechten fallen Kosten an, zum Beispiel durch Anmelde- und Jahresgebühren sowie gegebenenfalls für einen Patentanwalt. Hinzu kommt der Zeitaufwand, um die Anmeldung auszuarbeiten, und die Bekanntmachung Ihrer Neuerung für die Öffentlichkeit. Nach 18 Monaten müssen Patente veröffentlicht werden. Spätestens dann sollten Sie eine Weiterentwicklung vornehmen, da das bisherige „Betriebsgeheimnis“ nun öffentlich ist und Sie Umgehungslösungen von Wettbewerberinnen und Wettbewerbern vorbeugen können.

Anmeldung

Als Faustregel für die Anmeldung gilt: so früh wie möglich. Es ist ein großes Risiko, mit einer Schutzrechtsanmeldung zu warten. Auch wenn zu einem frühen Zeitpunkt der kommerzielle und gesellschaftsrechtliche Rahmen für Ihre Gründung noch nicht vollständig gegeben ist, sollten Sie Ihre Entwicklung oder Erfindung bereits auf Ihren Namen anmelden. Mit dem erteilten Patent können Sie gegenüber Banken und Gesellschafterinnen und Gesellschaftern Ihre technische Leistungsfähigkeit nachweisen.

Wem gehören Schutzrechte?

Schutzwürdige Ideen entstehen häufig noch während eines Arbeitsverhältnisses in einem Unternehmen oder in einer Forschungseinrichtung – diese werden als Arbeitnehmer:innenerfindungen bezeichnet. Sie haben grundsätzlich kein automatisches Recht darauf, ein Patent oder ein Gebrauchsmuster übertragen zu bekommen.

Sie müssen Ihre Erfindungen zunächst Ihren Arbeitgebenden schriftlich – zum Beispiel per E-Mail – melden und ihnen die Möglichkeit geben, die Erfindung für sich zu nutzen. Geben die Arbeitgebenden die Erfindung frei, können Sie darüber frei verfügen.

Geben die Arbeitgebenden die Erfindung nicht innerhalb von vier Monaten nach Eingang Ihrer Meldung frei, gilt dies als Erklärung, dass Sie die Erfindung selbst nutzen möchten. Sie haben dabei Anspruch auf eine angemessene Vergütung für Arbeitnehmer:innenerfindungen.

Schutz des geistigen Eigentums

Die EU-Kommission hat am 22. März 2021 das Programm „Horizont IP Scan“ gestartet. Der neue kostenlose Dienst soll kleinen und mittleren Unternehmen dabei helfen, geistiges Eigentum in kooperativen Forschungs- und Innovationsbemühungen effizient zu nutzen. Der Schwerpunkt des Dienstes „Horizon Intellectual Property Scan“ (IP Scan) liegt auf EU-finanzierten Projekten im Rahmen der Forschungsprogramme „Horizont 2020“ oder „Horizont Europa“.