Was ist der Europäische Spzialfonds Plus (ESF+)?

Umrisse von Berlins Sehenswürdigkeiten zu sehen und der Titel ESF+ Berlin

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) in Berlin

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) in Berlin ist das wichtigste Förderinstrument der Europäischen Union, um Menschen in Europa beim Arbeiten, Lernen und Teilhaben zu unterstützen. Mit seinen Mitteln werden Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen, Armut bekämpft und Fähigkeiten für die digitale und grüne Zukunft gefördert.

In der Förderperiode 2021–2027 setzt der ESF+ in Berlin seine Schwerpunkte auf:

  • Bessere Chancen für junge Menschen in Schule, Ausbildung und Beruf
  • Teilhabe und Integration von Menschen, die von Armut oder Ausgrenzung betroffen sind
  • Gleichstellung und Fachkräftesicherung – z. B. durch mehr Erwerbsbeteiligung von Frauen und Unterstützung bei Gründungen

Damit stärkt der ESF+ Berlin in drei zentralen Bereichen:

  • Bildung – faire Chancen und bessere Übergänge im Bildungssystem
  • Soziale Inklusion – Teilhabe für alle und Bekämpfung von Armut
  • Fachkräftesicherung – mehr Gleichstellung und zukunftsfähige Arbeitsplätze

Spezifische Ziele

Die folgenden Spezifischen Ziele (SZ) werden im Rahmen des Politischen Ziels 4 – ein sozialeres Europa – verfolgt:

Die strategische Schwerpunktsetzung des Programms

Mit seinen Programmschwerpunkten unterstützt der ESF+ die wichtigsten Ziele der Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) – also bessere Beschäftigungschancen, mehr Weiterbildungsmöglichkeiten und die Bekämpfung von Armut.

Ein besonderer Fokus liegt auf jungen Menschen:
Rund 35 % der ESF+-Mittel in Berlin fließen in die Förderung der Jugendbeschäftigung (Jugendgarantie). Weitere 4 % sind für Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut vorgesehen (Spezifisches Ziel f).
Zudem werden 25 % der Mittel für Projekte eingesetzt, die soziale Teilhabe und Inklusion stärken (Spezifisches Ziel l).

Die Strategie für den ESF+ in Berlin berücksichtigt die bereichsübergreifenden Grundsätze „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“ und „Gleichstellung der Geschlechter“ (Art. 9 Dach-VO).**

  • Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung

    Zur Unterstützung von Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung Um Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung zu fördern, verfolgt der ESF+ – wie schon in der Vergangenheit – eine Doppelstrategie:

    Zum einen sollen alle Menschen mit Unterstützungsbedarf Zugang zu den Förderangeboten erhalten (integrierter Ansatz).
    Zum anderen gibt es gezielte Maßnahmen, die sich an Gruppen richten, die besonders benachteiligt oder von Diskriminierung betroffen sind.

    Ein besonderes Anliegen des ESF+ in Berlin ist es, Menschen mit Migrationshintergrund in allen Lebenslagen zu unterstützen – sei es beim Lernen, Arbeiten oder bei der gesellschaftlichen Teilhabe.

  • Gleichstellung der Geschlechter

    Auch bei der Gleichstellung der Geschlechter setzt der ESF+ auf eine Doppelstrategie:

    Zum einen wird sichergestellt, dass Frauen und Männer gleichermaßen Zugang zu allen Förderangeboten haben.
    Zum anderen werden gezielte Maßnahmen zur Förderung der Frauenerwerbstätigkeit umgesetzt, insbesondere im Spezifischen Ziel (SZ) c.

Der ESF+ in Berlin trägt zur ökologischen Nachhaltigkeit und zum Leitprinzip Gute Arbeit bei:

  • Ökologische Nachhaltigkeit

    Beiträge zur ökologischen Nachhaltigkeit soll der ESF+ vor allem durch die Heranführung von jungen Menschen an Grundlagen des klimaneutralen und umweltschonenden Wirtschaftens bzw. an eine Berufswahl in umweltrelevanten Bereichen sowie die Unterstützung von Gründungsvorhaben aus den Bereichen Umwelt, Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft leisten. Positive Effekte für ökologische Nachhaltigkeit sollen zudem durch eine generelle Sensibilisierung in allen ESF+-Förderinstrumenten abgesichert werden, indem z. B. Aspekte des ressourcen- und umweltschonenden Wirtschaftens angesprochen und in Beziehung zum Handeln der Teilnehmer/-innen gesetzt werden. Der ESF+ in Berlin wird damit im Rahmen seiner Möglichkeiten Beiträge zur neuen Wachstumsstrategie des europäischen Grünen Deal leisten und den Übergang zu einer ressourceneffizienten Wirtschaft ohne Netto-Treibgasemissionen unterstützen.

  • Gute Arbeit

    Das Leitprinzip Gute Arbeit umfasst zum einen Kriterien für gute Arbeitsbedingungen wie etwa einen sicheren Arbeitsplatz, ein existenzsicherndes Einkommen oder eine soziale Absicherung bei Krankheit oder im Alter. Es umfasst aber auch Aspekte zur Unterstützung der Gesundheit und des körperlichen und sozialen Wohlbefindens, Entwicklungschancen sowie der Gleichbehandlung und Inklusion. Zur Messbarkeit von Guter Arbeit hat beispielsweise der DGB den sogenannten DGB-Index Gute Arbeit entwickelt, um arbeits- und sozialpolitische Problemfelder zu identifizieren.

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Ansprechpartnerin

Franziska Glaubitz