Allgemeine Informationen zur EU-Förderpolitik

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An dieser Stelle erfahren Sie alles über die EU-Förderungen im Allgemeinen. Wir geben Ihnen Hintergrundinformationen zur europäischen Kohäsionspolitik und der Europa 2020-Strategie. Erfahren Sie außerdem, was genau unter der Partnerschaftsvereinbarung zu verstehen ist und welche rechtlichen Bestimmungen im Rahmen der EU-Strukturfonds greifen.

Hintergründe: die Europäische Kohäsionspolitik

Die Europäische Struktur- und Kohäsionspolitik ist – mit in etwa einem Drittel des EU-Budgets – einer der zentralen Politikbereiche der Europäischen Union. Diese seit 1986 im Vertrag verankerte Gemeinschaftspolitik dient der Festigung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der Gemeinschaft und zielt insbesondere darauf ab, wirtschaftlich schwächeren Regionen zu helfen, Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung zu gewinnen. Darüber hinaus geht es darum, das Bildungsniveau der Arbeitnehmer zu verbessern und die Anpassung der Unternehmen an den strukturellen Wandel zu erleichtern.

Die wichtigsten Instrumente für die Durchführung der Kohäsionspolitik der Europäischen Union sind die beiden EU-Strukturfonds:

Mit dem EFRE – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung – werden Programme in den Bereichen regionale Entwicklung, wirtschaftlicher Wandel und verbesserte Wettbewerbsfähigkeit gefördert. Finanzierungsschwerpunkte sind unter anderem Forschung, Innovation, CO 2 -Reduzierung, Stadtentwicklung und Umweltschutz, um zum Abbau der regionalen Ungleichgewichte in der Union beizutragen.

Der ESF – Europäischer Sozialfonds - stellt ergänzend zur nationalen Bildungs- und Beschäftigungspolitik Mittel bereit, um Wege aus der Arbeitslosigkeit, neue Formen der Aus- und Weiterbildung und Maßnahmen für Menschen zu fördern, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind.

Die Strategie Europa 2020

In der Förderperiode 2014-2020 richtet sich die Unterstützung aus den Europäischen Strukturfonds an der Europa 2020-Strategie aus, die für das laufende Jahrzehnt die Wachstumsstrategie der EU ist.

Im Zentrum der Strategie steht die Unterstützung von intelligentem, nachhaltigem und integrativem Wachstum, um die Wachstums- und Beschäftigungsschwäche in Europa zu überwinden. Mit den drei Prioritäten sollen innerhalb der EU ein hohes Maß an Beschäftigung, Produktivität und sozialem Zusammenhalt erreicht werden. Zielgerichtete Investitionen in Bildung, Forschung und Entwicklung, die Ausrichtung auf eine kohlenstoffarme, energieeffiziente Wirtschaft und eine wettbewerbsfähige Industrie sowie die vorrangige Schaffung von Arbeitsplätzen und die Bekämpfung von Armut bilden die zentralen Ansatzpunkte der neuen Strategie.

Die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds übernehmen bei der Erreichung der strategischen Ziele der Europa 2020-Strategie eine wesentliche Rolle. Es geht dabei um eine enge und systematische Verknüpfung der geplanten Interventionen mit den Prioritäten der Europa 2020-Strategie und den damit verbundenen Leitinitiativen. Die Interventionen erfolgen durch gemeinsame thematische Ziele für die ESI-Fonds, die wiederum mit der Europa 2020-Strategie verbunden sind. Damit sind die europäischen Struktur- und Investitionspolitiken auf die Ziele der Europa 2020-Strategie ausgerichtet und diesen verpflichtet.

Der rechtliche Hintergrund

Am 17.12.2013 hat der Europäische Rat das Legislativpaket für die EU-Strukturfonds in der Förderperiode 2014-2020 und den Mehrjährigen Finanzrahmen offiziell verabschiedet. Die Strukturfondsverordnungen für die Förderperiode 2014-2020 sind am 20.12.2013 im Amtsblatt der EU Nr. 347 veröffentlicht worden und am Folgetag in Kraft getreten. Die Allgemeine Verordnung und die Verordnungen für den EFRE werden hier zum Download angeboten.

Die weiteren Verordnungen des Legislativpakets und den Mehrjährigen Finanzrahmen können Sie hier herunter laden.

  • (Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den EFRE, den ESF, den Kohäsionsfonds, den ELER und den EMFF zur Aufhebung der VO 1083/06 (Allgemeine Verordnung – AVO),

    PDF-Dokument (2.2 MB)

  • (Verordnung (EG) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 über den EFRE zur Aufhebung der VO 1080/06, 1192170 Bytes)

    PDF-Dokument (1.1 MB)

Die Partnerschaftsvereinbarung

Die Partnerschaftsvereinbarung (PV) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der EU-Kommission ist ein den Operationellen Programmen vorgelagertes Dokument, in dem die wesentlichen Herausforderungen, Ziele und Rahmenbedingungen der Strukturfondsförderung auf Ebene des Mitgliedstaates benannt werden. Sie bildet den Rahmen für die Operationellen Programme innerhalb Deutschlands und wurde zwischen Bund und Ländern sowie im partnerschaftlichen Prozess abgestimmt.

Am 27.02.2014 hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Partnerschaftsvereinbarung bei der Europäischen Kommission eingereicht. Die Europäische Kommission hat die Partnerschaftsvereinbarung am 22. Mai 2014 angenommen.

Hier finden Sie:

Die angenommene Partnerschaftsvereinbarung können Sie hier herunterladen:

  • Partnerschaftsvereinbarung vom 22.05.2014, Teil 1

    (Partnerschaftsvereinbarung zwischen Deutschland und der Europäischen Kommission für die Umsetzung der ESI-Fonds unter dem Gemeinsamen Strategischen Rahmen in der Förderperiode 2014 bis 2020; Teil 1: Kapitel 1 und 2)

    PDF-Dokument (4.1 MB)

  • Partnerschaftsvereinbarung vom 22.05.2014, Teil 2

    (Partnerschaftsvereinbarung zwischen Deutschland und der Europäischen Kommission für die Umsetzung der ESI-Fonds unter dem Gemeinsamen Strategischen Rahmen in der Förderperiode 2014 bis 2020;Teil 2: Kapitel 3 und 4)

    PDF-Dokument (604.7 kB)