Drucksache - IX/0664  

 
 
Betreff: Gegen Mietpreisüberhöhung (§ 5 WiStG) wirksam vorgehen
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0393/23/24
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Linke, SPD, B'90GrüneWTB (B)
Verfasser:Uwe Doering 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Ortsbezüge:Gesamtbezirk
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
01.02.2024 
22. (ordentliche, öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Bürgerdienste (B) Empfehlung
14.02.2024 
7. (ordentliche, öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Bürgerdienste (B) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
07.03.2024 
23. (ordentliche, öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen  (0393/23/24)
Anlagen:
Antrag, 23.01.2024, Die Linke, SPD, B'90Grüne
Beschlussempfehlung, 14.02.2024, WTB (B)
Beschluss, 07.03.2024, BzVV

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass flächendeckend Mietpreisüberhöhungen verfolgt und geahndet werden können. Dazu sollte ein berlinweit einheitliches Musterverfahren für eine entsprechende Personalbereitstellung vereinbart werden. Des Weiteren sollten auf der Website des Bezirksamtes Informationshinweise für mögliche Anzeigeverfahren unter Berücksichtigung des § 5 Wirtschaftsstrafrecht bereitgestellt werden.

 

 
 

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