Auszug - Wohnungsbaugenossenschaften auf dem Güterbahnhofgelände Köpenick berücksichtigen
Die Aussprache wird auf Nachfrage des BzVV nicht beantragt. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Wohnungsbaugenossenschaften stärker als bisher geplant beim Wohnungsneubau auf dem Gelände des Entwicklungsgebietes Güterbahnhof Köpenick berücksichtigt werden. So sollten gemeinwohlorientierte Wohnungsbaugenossenschaften die Möglichkeit erhalten, auf landeseigenen Flächen mindestens 50 Prozent der geplanten Neubauwohnungen zu realisieren. Die Grundstücke sollten ihnen ferner zum Verkehrswert angeboten sowie Vorkaufsrechte des Landes für den Fall des Wiederverkaufs gesichert werden. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig.
Die Beschlussempfehlung des A. f. StaB ist somit angenommen und damit der Antrag der Fraktionen SPD und B'90Grüne i. g. F. beschlossen.
Realisierung:
(Zwischenbericht(e) und Schlussbericht sind einsehbar in den Anlagen zur Drucksache) Datum / Bericht / Nr. MdV / lfd. Nr.
21.06.2022 1. ZB in MdV IX-08, lfd. Nr. 0399 |
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