Auszug - Personelle Absicherung des Bezirkswahlamtes zur Erledigung der dem Amt übertragenen Aufgaben  

 
 
27. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 14.5
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: in der BVV abgelehnt
Datum: Do, 26.02.2009 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 21:30 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0994 Personelle Absicherung des Bezirkswahlamtes zur Erledigung der dem Amt übertragenen Aufgaben
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SAGSAG
Verfasser:Petra Allemann 
Drucksache-Art:AntragAntrag

Aussprache:

Herr BzV Förster: Antrag und Begründung zeigen das Unvermögen des Antragstellers, so z. B. die Kritik an der Bezirksbürgermeisterin. Es werden 2 Dinge vermengt – Wahlen und Bürgerbegehren. Die Absicherung der Wahlhelfer in den Wahllokalen etc. bei anstehenden Wahlen konnte vom Bezirk in voller Höhe von 7 Personen je Lokal immer abgesichert werden. Bei Volksbegehren habe man eine ganz andere Situation, wie Frau Bimböse auch auf der letzten Sitzung im Ausschuss erläuterte. Hier sind Unterschriften in kurzer Zeit zu prüfen und diese werden auf die Bezirke verteilt nach dem Rasenmäherprinzip. Dafür können schon wegen der Kurzfristigkeit und der Notwendigkeit des Einsatzes von auf die Software geschulter MitarbeiterInnen keine Leute des Überhangs eingesetzt werden. Die vorübergehende Schließung eines Bürgeramtes muss man dann akzeptieren. Dieser Antrag ist also unsinnig, sachlich falsch und kann deshalb auch nur abgelehnt werden. Herr BzStR Simdorn: Für diese eine Prüfung konnte man so verfahren, wie geschehen. Auch auf Grund von Überlastungsanzeigen von Mitarbeitern muss man sich aber perspektivisch überlegen, wie man mit derartigen Situationen umgehe, ob man nun ein permanentes Wahlamt einrichtet oder das Personal aufstocke. Die Problematik wurde bereits mehrfach auf Landesebene mit dem zuständigen Staatssekretär besprochen. Er halte eine Überweisung in einen Ausschuss für sinnvoll. Es stehen wahrscheinlich zwei weitere Volksbegehren ins Haus. Neben den regulären Wahlen ist dann die Bewältigung kritisch zu betrachten. Herr BzV Sievers: Dieser Antrag sollte abgelehnt werden, denn er ist nicht zu retten. Die Problematik an sich kann auch so im Ausschuss diskutiert und ein qualifizierter Antrag erarbeitet werden. Herr BzV Igel: Die SAG hat ja den Saal verlassen. Bisher war sie auch nur im Internet präsent, was sie vielleicht auch jetzt schon wieder ist. Der Ansatz, hier festes Personal einzustellen, ist völlig falsch. Personalpolitik wird sich wohl auf das Bezirkswahlamt konzentrieren sondern immer auf Bereiche wie z. B. Jugend oder Soziales richten. Das Bezirkswahlamt kann sicher anders organisiert werden, aber nicht an Hand dieses Antrages.

Abstimmung: Einstimmig abgelehnt.

Es wird folgender Beschluss gefasst :

Es wird folgender Beschluss gefasst  :

 

Der Antrag:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, das Personal in den Bürgerämtern, die mit den Auszählungen von Volksbegehren bzw. Volksentscheiden betraut werden, so zu verstärken, dass es bei Auszählungen von Volksbegehren bzw. Volksentscheiden zu keinem personellen Notstand kommt, der den Betriebsablauf dermaßen beeinträchtigt, dass es zu Schließungen von Bürgerämtern im Bezirk führt.

 

wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              0              dagegen:              einstimmig.              Enthaltung:              0.


 
 

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