Initiative: Warum Minijob? Mach mehr draus!

Chancen für die Fachkräfteentwicklung durch Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – Information zum Arbeitsrecht im Minijob und Risiken fehlender sozialer Absicherung

In Steglitz-Zehlendorf arbeiten 92.426 abhängig Beschäftigte, davon 16.209 in einem Minijob (vgl. Statistik der Bundesagentur, April 2016). 17,5% aller Beschäftigungsverhältnisse im Bezirk sind also geringfügig. Viele der geringfügig Beschäftigten wollen mehr arbeiten und ihre Stundenzahl erhöhen. Auch arbeiten sie häufig nicht in ihrem erlernten Beruf, haben also “verborgene Potentiale”. Gleichzeitig suchen zahlreiche Unternehmen nach qualifiziertem Personal. Unternehmensleitungen oder Personalverantwortlichen ist oft nicht bewusst, welches Potential sie in der eigenen Belegschaft haben. Fragen lohnt sich. Die Personalentwicklung der eigenen Beschäftigten kann Möglichkeiten erschließen, an die vielleicht vorher niemand gedacht hat. Und: für die Personalentwicklung – z.B. über den Weg einer Nachqualifizierung oder Weiterbildung – gibt es öffentliche Fördermittel.
Ganz besonders junge Familien wählen eine geringe Teilzeit, also der Minijob, in der Familienphase. Doch wenn die Kinder größer sind, wollen viele wieder mehr arbeiten. Hier liegen ungenutzte Chancen, denn z.B. junge Mütter bleiben doch häufig jahrelang im Minijob, weil sich das ‚Mehr-Arbeiten‘ finanziell zunächst nicht lohnt, besonders nicht in Steuerklasse V. Leicht verlieren sie dabei ihre eigene berufliche Entwicklung aus dem Auge. Unternehmen, die z.B. familienfreundliche Arbeitsplätze anbieten, können „ihre Aushilfen“ in deren beruflicher Entwicklung unterstützen und selbst von motivierten, bereits gut eingearbeiteten Beschäftigten profitieren. Hierzu bietet das Team des landesgeförderten Projektes “Joboption Berlin” kostenfreie Beratung für Betriebe.

Geringfügig Beschäftigte sollten darauf achten, daß sie auch im Minijob eigene Beiträge für die Rentenversicherung leisten und damit ihre Altersversorgung im Blick behalten. Auch ist auf die Einhaltung aller arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu achten, hier sind Irrtümer und Unwissen weit verbreitet. Wenig bekannt ist, daß Minijobs oder auch sogenannte Midijobs sich arbeitsrechtlich nicht von sozialversicherungspflichtiger Teilzeit unterscheiden. Geringfügig Beschäftigte haben zum Beispiel – wie andere Beschäftigte auch – Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder auch bezahlten Urlaub.

Zum Arbeitsrecht hat Joboption Berlin eine 2-seitige Handreichung entwickelt und in 9 Sprachen, darunter Arabisch, serbisch und spanisch, übersetzen lassen.

Diese können Sie hier herunterladen:
http://www.minijob-machmehrdraus.de/downloads/arbeitsrecht/

Weitere Informationen auch zur Landes-Kampagne „Warum Minijob? Mach mehr draus!“ sind auf der Projekt-Webseite www.Minijob-machmehrdraus.de zu finden.
Das Team von Joboption Berlin informiert zu arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen und zu Chancen der Umwandlung geringfügiger in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für beide Seiten – Unternehmen und Beschäftigte in Workshops und Vorträgen.

Das Projekt Joboption Berlin wird im Rahmen des Programms BerlinArbeit der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen durchgeführt und aus Mitteln des Landes Berlin gefördert.