Informationsveranstaltung zum Berliner Immobilien und Standortsgesetz

Das 2014 verabschiedete Berliner Immobilien- und Standortgemeinschaften-Gesetz (BIG) eröffnet privat und unternehmerisch getragenen Initiativen den Weg, sich als Gemeinschaft gemeinsam für den eigenen Standort stark zu machen. Dabei handelt es sich um die Einrichtung von sogenannten BID‘s – Business Improvment Districts beziehungsweise Immobilien- und Standortgemeinschaften – kurz ISG. Das BID-Modell besteht aus den Kernelementen Eigeninitiative, Selbstverpflichtung und private Finanzierung.

Was genau ist eine ISG?

Eine ISG ist ein klar begrenzter Bereich einer Geschäftsstraße, in dem Grundstückseigentümer und Unternehmen aus eigenem Interesse heraus eine Initiative gründen, um die Standortqualität zu verbessern, die privaten Partner sich gemeinsam auf ein Maßnahmen- und Finanzierungskonzept zur (Re-) Vitalisierung des Geschäftsbereiches verständigen und alle Grundstückseigentümer/-innen eine zeitlich befristete Abgabe zur Maßnahmenumsetzung zahlen.


Welche Voraussetzungen gibt es zur Errichtung einer ISG?

1. Es muss ein Aufgabenträger bestimmt werden, der die Aufgaben der Standortgemeinschaft wahrnimmt.

2. Benötigt wird die Zustimmungserklärung von 15% der Grundstückseigentümer/-innen, die zugleich mindestens 15% der Grundstücksflächen besitzen.

3. Alle betroffenen Grundstückseigentümer/-innen und Anlieger müssen zu einem öffentlichen Erörterungstermin eingeladen werden.

4. Sind mehr als 1/3 der betroffenen Grundstückseigentümer/-innen gegen die Einrichtung einer ISG, wird ein möglicher Antrag abgelehnt.

Zu diesem komplexen Thema werden wir nach den Sommerferien für Sie eine Informationsveranstaltung anbieten.

Ferner möchten wir Ihnen Herrn Mewes vorstellen, der bis zum 28.02.2017 die Betreuung der Standortgemeinschaften übernehmen wird.

Weitere Informationen zum Thema Berliner Immobilien- und Standortgemeinschaften-Gesetz (BIG) finden Sie hier: