Drucksache - 0708/VI  

 
 
Betreff: Leichte Sprache und Gebärdendolmetscher im Bezirksamt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionFDP-Fraktion
Verfasser:Grawert 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.09.2023 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Wie ist der Stand der Umsetzung des Beschlusses der BVV vom 09.11.2022 (Drucksache 0327/VI)?

2)   Haben bereits Mitarbeiter des Bürgeramtes an Schulungen in Gebärdensprache teilgenommen? Falls nein: Warum nicht?

3)   Wie ist der Stand der Umsetzung des Beschlusses der BVV vom 16.03.2023 (Drucksache 0328/VI)?

4)   r welche Anträge auf Sozialleistungen konnten bereits Anleitungen in leichter Sprache bereitgestellt werden bzw. für welche Anträge ist dies geplant?

5)   Was plant das Bezirksamt im Allgemeinen, um die Barrierefreiheit in Bürgerämtern und bei Behördengängen zu verbessern bzw. wo sieht es besondere Defizite?

 

 

Die Kleine Anfrage wird wegen Zeitablauf schriftlich beantwortet.

 

 

Sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher,

 

das Bezirksamt beantwortet o.g. Kleine Anfrage wie folgt:

 

zu Frage 1:

 

Die Erledigung des BVV-Beschlusses befindet sich im Geschäftsgang und wird der BVV zeitnah zur Kenntnis gegeben.

 

Um eine barrierefreie Kommunikation im Bürgeramt zu gewährleisten, kann es im Hinblick auf die Inklusion von Menschen mit eingeschränktem oder nicht vorhandenem Hörvermögen sinnvoll sein, eine Unterstützung in Gebärdensprache anzubieten, obschon konkrete Nachfragen seitens der Kunden nicht dokumentiert sind.

 

Gebärdensprachkurse werden von den Berliner Volkshochschulen angeboten. Die geringste Volkshochschulgebühr erhebt die VHS Mitte; 20 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten werden dort mit 89,00 EUR p.P. berechnet.

 

Nach Auskunft der hiesigen VHS werden in 100 Unterrichtseinheiten allgemeine Basiskenntnisse der Alltagssprache vermittelt, die jedoch Fachbegriffe nicht einschließen. Zum Erreichen des B1-Niveaus ist vielmehr ein Minimum von ca. 300 Unterrichtseinheiten notwendig. Da behördliche Fachbegriffe Bestandteil des Erlernten sein müssen, wird nach Auskunft der VHS Steglitz-Zehlendorf von einem Umfang von 500 Unterrichtseinheiten ausgegangen, die pro zu schulendem Mitarbeiter erforderlich sind, um die erforderlichen Grundkenntnisse in der Gebärdensprache zu erwerben.

 

Insgesamt fallen so Kosten in Höhe von einmalig 13.350,00 EUR für 6 Mitarbeitende und 500 Unterrichtseinheiten sowie 2.225,00 EUR je fluktuationsbedingter Nachnutzung an.

 

Da entsprechende Summen nicht im Bezirkshaushalt abgebildet werden können, kann dem Ersuchen nicht entsprochen werden.

 

zu Frage 2:

 

Nein, aus vorgenannten Gründen haben noch keine Mitarbeiter des Bürgeramts an Schulungen in Gebärdensprache teilgenommen.

 

zu Frage 3, 4 und 6:

 

Auch die Erledigung dieses Beschlusses befindet sich im Geschäftsgang und wird der BVV zeitnah zur Kenntnis gegeben.

 

Dem Beschluss folgend werden bereits heute u.a. auf der Seite des Amtes für Soziales diverse Dienstleistungen in Leichter Sprache vorgestellt, so u.a.

  • Was ist das Sozialamt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
  • Hilfe zur Pflege
  • Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz
  • Leistungen für Asylsuchende

 

Ebenso werden auf den Seiten des Wohnungsamtes folgende Leistungen in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt:

  • Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS)
  • Antrag auf Wohngeld

 

Zusätzlich liegt im Standesamt ein Flyer in einfacher Sprache zur Vornamensberatung, der von der Gesellschaft für deutsche Sprache e.V. herausgegeben wird, aus.

 

Weiterhin bietet das Amt für Soziales in seinen Räumlichkeiten eine soziale, kostenlose und vertrauliche Beratung durch sog. Ämterlotsen an. Diese helfen u.a.

  • beim Zusammentragen und Sichten der notwendigen Unterlagen
  • beim Ausfüllen von Anträgen, z.B. von Alg II-Anträgen, Grundsicherungsanträgen, Wohngeldanträgen, Kindergeld- und Elterngeldantgen, Beantragung von Unterhaltsvorschuss
  • das zuständige Amt zu finden

 

Alle Ämterlosten arbeiten ehrenamtlich und haben selbst Erfahrungen mit Ämtern. Sie wurden zu den betreffenden Themen geschult und bieten qualifizierte Hilfe an.

 

Weiterhin sind beide Ämter mit dem Bereich für Pressearbeit in regem Austausch, um mit der Landesredaktion für die Webseite www.berlin.de eine (pilotierte) Bereitstellung aller servicebezogenen Webseiten in leichter Sprache zu ermöglichen und Mittel zu akquirieren.

 

Das Amtr Soziales beschäftigt während der Sprechstunden einen freien Mitarbeiter als Sprachmittler für arabisch und französisch. Darüber hinaus werden aktuell mehrere Sprachmittlerinnen für russisch und ukrainisch beschäftigt. Für weitere Sprachen erfolgt eine Zusammenarbeit mit den Integrationslotsen Steglitz-Zehlendorf. In wenigen Fällen wir auch auf den Gemeindedolmetscherdienst zurückgegriffen. Darüber hinaus werden Personen ohne Deutschkenntnisse häufig von Vertrauenspersonen begleitet, die für diese die Übersetzungen vornehmen.

 

Mitarbeiter und Kundinnen und Kunden des Bürgeramtes bedienen sich im Gespräch häufig des Englischen, womit eine Verständigung meist hinreichend möglich ist. Vereinzelt haben Mitarbeiter auch Kenntnisse anderer Sprachen, die im Einzelfall zur Unterstützung abgerufen werden können. Mit Hilfe dieser Fremdsprachenkenntnisse einzelner Mitarbeiter hat das Bürgeramt Steglitz-Zehlendorf z.B. den Vordruck für die sehr häufig abgerufene Verwaltungsdienstleistung der An- bzw. Ummeldung eines Wohnsitzes in einige Sprachen übersetzen lassen und hält diese als Aushang im Wartebereich vor.

 

Grundsätzlich wird nicht deutschsprechenden Personen stets empfohlen, eine dolmetschende Person zur Vorsprache im Bürgeramt mitzubringen. Dem kommen jedoch nur noch wenige Bürgerinnen und Bürger nach. Viel weiter verbreitet ist die Nutzung einer Übersetzungs-App mittels Smartphone. Doch auch damit lassen sich in den allermeisten Fällenmtliche Unklarheiten beseitigen.

 

Unabhängig davon muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass nach § 23 VwVfG die Amtssprache deutsch ist.

 

Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass Formulare und Anträge, die in den Leistungsbehörden in Steglitz-Zehlendorf verwendet werden, oft sogar ämterübergreifend in speziellen Fachverfahren abgelegt sind und von unterschiedlichen Beteiligten im Land Berlin mancherorts auch mit Rückkopplung auf die Bundesebene erstellt werden.

 

Deswegen ist die Abteilung Bürgerdienste und Soziales auf entsprechende Vereinbarungen und geänderte Form-/ Mustertexte angewiesen. Erst kürzlich hat sich der Bezirksstadtrat im Austausch mit unterschiedlichen Gremien befunden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Richter

Bezirksstadtrat

 
 

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