Drucksache - 0423/VI
Der Geschäftsordnungsausschuss hat am 13.10.2022 in seiner 8. Sitzung folgenden Antrag bei Ablehnung von CDU, AfD und Linksfraktion mehrheitlich beschlossen:
Die BVV möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung gibt sich nach § 8 Abs. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung.
Specht-Habbel Ausschussvorsitzende
Der Antrag wurde am 16.11.2022 in der 10. Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses beraten und bei Abwesenheit der Linksfraktion und Ablehnung von CDU, AfD mehrheitlich beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Specht-Habbel Ausschussvorsitzende
Die BVV hat in ihrer 12. Sitzung am 29.11.2022 beschlossen:
Die Bezirksverordnetenversammlung gibt sich nach § 8 Abs. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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