Drucksache - 0281/VI  

 
 
Betreff: Sperrung der Takustraße zwischen Arnimallee und Schwendener Straße/Radwegespur „Brauerstraße/Kranoldplatz“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Dr. Lehmann­Brauns 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
22.06.2022 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Ist dem Bezirksamt bekannt, dass das Bauvorhaben der FU längst abgeschlossen, jedoch die Takustraße in dem genannten Abschnitt noch immer komplett gesperrt ist?

 

2)   Wann wird die Takustraße wieder in voller Länge für sämtliche Verkehrsteilnehmer geöffnet werden?

 

3)   Warum findet sich auf der im Verkehrsausschuss vorgestellten BPU „Brauerstraße/Kranoldplatz“ (Arbeitsstand 03.03.2021) keine Radwegespur zwischen Oberhofer Weg und Brauerstraße?

 

 

Die Kleine Anfrage wird wegen Zeitablauf schriftlich beantwortet.

 

 

Sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher,

 

das Bezirksamt beantwortet o.g. Kleine Anfrage wie folgt:

 

Fragen 1-2:

 

Ihre ersten beiden Fragen beantworte ich im Zusammenhang: In der Takustraße zwischen Arnimallee und Schwendenerstraße nimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen als Bauherrin Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden der FU Berlin vor und hat die Sperrung der Straße beantragt. Im Rahmen der Antragstellung wurden Materiallagerung, Containeraufstellung und Baustellenverkehr als Grund für die Nutzung dieser Straße angegeben. Die Antragstellung wurde im April 2019 vorgenommen. Es fanden Ortsbesichtigungen statt. Die daraus resultierende verkehrsrechtliche Anordnung hat die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde noch im selben Monat erteilt. Ursprünglich war diese Vollsperrung bis zum 30.10.2020 genehmigt worden. Dies hatte Ihnen meine Vorgängerin im Amt zur Beantwortung einer Einwohnerfrage in der BVV im November 2020 mitgeteilt. Die Bauherrin hat mit Antrag vom Oktober 2021 die Verlängerung des Geltungszeitraums beantragt. Dem Antrag wurde zugestimmt und die Verkehrsrechtliche Anordnung bis zum 31.12.2022 verlängert. Nach dem Kenntnisstand des Straßen- und Grünflächenamts ist das Bauvorhaben somit noch nicht fertig gestellt.

 

Frage 3:

 

Der im Ausschuss für „Mobilität, Verkehr und Ordnung“ am 2. Juni 2022 vorgestellte Rotplan ist noch nicht von der Senatsverwaltung angeordnet. Die Planung und Abstimmung der Verkehrsführung im Zusammenhang mit der Signalsteuerung obliegt der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Abteilung VI. Ggf. erfolgt hier noch eine Planungsänderung. Dem SGA liegen keine aktuelleren Informationen vor.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Urban Aykal

Bezirksstadtrat

 
 

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