Drucksache - 0123/VI
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob
a) die Verkehrsinsel in der Gallwitzallee in südliche Richtung verlegt werden kann bzw. eine Verkleinerung der Verkehrsinsel möglich ist, b) im Lerbacher Weg unmittelbar nach der Einfahrt von der Gallwitzallee, auf der sodann rechten Seite, bis zur Einfahrt des Besucherparkplatzes die bereits vorhandenen Bügel unmittelbar an die Fahrbahn versetzt werden können, um das verkehrswidrige Parken von Fahrzeugen zu verhindern, alternativ ist in diesem Bereich zumindest ein absolutes Halteverbot anzuordnen, c) eine Anbindung und Zuwegung des Grundstückes Liegenschaft THW an das Gelände der Polizei möglich ist, um hierüber die Beweglichmachung von großen Fahrzeugen zu ermöglichen,
damit zu jeder Tages- und Nachtzeit mit allen Fahrzeugen des THW eine Einsatzbereitschaft des THW aus verkehrstechnischer Sicht gewährleistet werden kann.
Begründung:
Am 18.02.2022 hat mit Vertretern der CDU Lankwitz, dem Wahlkreisabgeordneten für das Abgeordnetenhaus sowie dem THW ein Ortstermin stattgefunden. Die derzeitige Lage und Größe der Verkehrsinsel in der Gallwitzallee ist für größere Fahrzeuge ohne Überfahren von Bordsteinen und mögliche Gefährdung von Fußgängern und parkenden Fahrzeugen in südliche Richtung nicht möglich. Im Lerbacher Weg unmittelbar nach der Einfahrt von der Gallwitzallee parken oft unzulässig Kraftfahrzeuge halbseitig auf dem rechten Fahrbahnrand, was die Durchfahrbreite des Lerbacher Weges erheblich reduziert. Es sollte überlegt werden, die Anbindung des THW generell bzw. zusätzlich über das Gelände der Polizei zu ermöglichen.
Der Antrag wurde am 02.06.2022 in der 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Verkehr, Ordnung beraten und einstimmig beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 8. Sitzung am 22.06.2022 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob
a) die Verkehrsinsel in der Gallwitzallee in südliche Richtung verlegt werden kann bzw. eine Verkleinerung der Verkehrsinsel möglich ist, b) im Lerbacher Weg unmittelbar nach der Einfahrt von der Gallwitzallee, auf der sodann rechten Seite, bis zur Einfahrt des Besucherparkplatzes die bereits vorhandenen Bügel unmittelbar an die Fahrbahn versetzt werden können, um das verkehrswidrige Parken von Fahrzeugen zu verhindern, alternativ ist in diesem Bereich zumindest ein absolutes Halteverbot anzuordnen, c) eine Anbindung und Zuwegung des Grundstückes Liegenschaft THW an das Gelände der Polizei möglich ist, um hierüber die Beweglichmachung von großen Fahrzeugen zu ermöglichen,
damit zu jeder Tages- und Nachtzeit mit allen Fahrzeugen des THW eine Einsatzbereitschaft des THW aus verkehrstechnischer Sicht gewährleistet werden kann.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |