Drucksache - 2339/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, alle Schritte zu unternehmen, damit alle diejenigen, die bis zum 26.06.2021 nach Berlin bzw. in den Bezirk Steglitz-Zehlendorf ziehen, vorrangig in das Melderegister eingetragen werden, damit sie noch rechtzeitig in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können und an den Berliner Wahlen teilnehmen können.
Begründung:
Die Landeswahlleiterin weist in einer Presseerklärung von 15.06.2021 auf die im Antrag wiedergegebene Problematik hin. Die Bürgerämter müssen alles unternehmen, damit Neu-Berliner ihr Wahlrecht in Berlin ausüben können und dies nicht an den Terminproblemen in den Bürgerämtern scheitert.
In der 106. Sitzung des Ältestenrats am 15.06.2021 sind die CDU- und die GRÜNE-Fraktion dem Antrag beigetreten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
Die BVV hat in ihrer 49. Sitzung am 16.06.2021 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, alle Schritte zu unternehmen, damit alle diejenigen, die bis zum 26.06.2021 nach Berlin bzw. in den Bezirk Steglitz-Zehlendorf ziehen, vorrangig in das Melderegister eingetragen werden, damit sie noch rechtzeitig in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können und an den Berliner Wahlen teilnehmen können.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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