Drucksache - 2324/V  

 
 
Betreff: Umsetzung der großzügigen Sondernutzung für die Außengastronomie!?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionVorsteher
Verfasser:Vorsteher 
Drucksache-Art:Große AnfrageVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
16.06.2021 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf - Videokonferenz schriftlich beantwortet   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Kenntnisnahme
25.08.2021 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf - Videokonferenz zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage vom 09.06.2021

r die Große Anfrage „Umsetzung der großgigen Sondernutzung für die Außengastronomie!?“ (Drs. 2324/V) wurde entsprechend § 23 (1) GO BVV die schriftliche Beantwortung beantragt.

 

Die schriftliche Beantwortung des Bezirksamts gebe ich nachstehend zur Kenntnis:

 

 

Sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher,

 

das Bezirksamt beantwortet o.g. Große Anfrage wie folgt:

 

1)   Wie ist der Stand der Dinge beim Umsetzen der am 17.03.2021 einstimmig in der BVV verabschiedeten Drucksache 2210/V?

Eingehende Anträge zur Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO in Verbindung mit § 13 BerlStrG werden entsprechend der Vorgaben in straßenrechtlicher sowie straßenverkehrsbehördlicher Hinsicht auf ihre Genehmigungsfähigkeit geprüft. Dabei ist es immer vom Einzelfall abhängig, ob eine Genehmigung im vorgenannten Sinne erteilt werden kann.

 

2)   Wie viele Anträge auf Sondernutzung gingen dazu ein?

In diesem Jahr, also in 2021, sind bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde bisher 16 Anträge im Zusammenhang mit der Einrichtung von Teststationen und 10 Anträge bezüglich der Thematik Außengastronomie eingegangen.

Von den 16 Anträgen zu Teststationen sind 11 positiv beschieden worden, 5 Anträge befinden sich derzeit noch in Bearbeitung.  Zwei Anträge zur Außengastronomie wurden von den Antragstellenden zurückgezogen, die restlichen acht Anträge wurden positiv beschieden.   

 

3)   Sieht sich das Bezirksamt personell in der Lage, die Anfragen zeitnah zu befürworten? Wenn nein, welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, um Abhilfe zu schaffen? 

Die bisherige Antragssituation kann bisher unter normalen dienstlichen Rahmenbedingungen bewältigt werden. Im Einzelfall kann sich die Bearbeitungszeit aufgrund unzureichender Antragsunterlagen, z.B. durch fehlende Pläne, verzögern.

 

4)   Ist das Bezirksamt aktiv auf Gastronomiebetriebe zugegangen?

  • Wenn ja, wie?
  • Wenn nein, warum nicht?

Die Wirtschaftsförderung hat seit Beginn der Corona-Pandemie die Gewerbetreibenden im Bezirk - und dabei auch die besonders hart getroffenen Gastronomiebetriebe - umfassend und regelmäßig über alle möglichen bestehenden Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen in der Corona-Krise aufmerksam gemacht.

Dazu wurde eine eigene Corona-Unterseite auf der Homepage der bezirklichen Wirtschaftsförderung eingerichtet und regelmäßig aktualisiert. Zudem wurde in regelmäßigen Abständen Informationen per Newsletter an die Gewerbetreibenden/Gastronomiebetriebe verschickt.

Darüber hinaus hat die Wirtschaftsförderung Steglitz-Zehlendorf angesichts der corona-bedingten negativen Auswirkungen auf das Wirtschaftsleben in Kooperation mit visit Berlin und den Beratungsfirmen mascontour & leo-impact consulting eine zweiteilige Resilienz-Beratung für Unternehmen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf erarbeitet. Die Resilienz-Beratung richtet sich vor allem an Unternehmen aus den Bereichen Gastronomie, Hotellerie, Kultur und Freizeitwirtschaft, die aktuell besonders hart von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind.

Die Resilienz-Beratung soll ihnen praktische Tipps und Hilfen bei der akuten Krisenbewältigung geben und zudem Perspektiven aufzeigen, wie sie als Unternehmen gestärkt aus der aktuellen Situation hervorgehen können.

Des Weiteren hat sich die Wirtschaftsförderung auch über kleinere direkte Unterstützungen für die Gastronomie Gedanken gemacht. So wurden die Mittel, welche jährlich für Ehrungsveranstaltungen für AusbilderInnen und Dienstjubilare des Bezirksamtes verausgabt werden, zum Einkauf von zahlreichen Verzehrgutscheinen der lokalen Gastronomie genutzt und verteilt.

 

5)   Konnte die Wirtschaftsabteilung des Bezirksamts auf z.B. fremdsprachliche Flyer von Seiten der Senatsverwaltung zur Information von Wirten und Wirtinnen zurückgreifen?

  • Wenn ja, welche?
  • Wenn nein, warum nicht?

Die Senatsverwaltung führt auf ihrer Internetseite unter der Kategorie "Maßnahmen" kurz zusammengefasst die geltenden Vorschriften für die Gastronomie: Restaurants, Cafés, Bars und Kneipen in insgesamt sechs Sprachen auf.

Die in der deutschen Sprache zusammengefassten Vorschriften lassen sich dabei in die englische, türkische, russische, polnische und arabische Sprache übersetzen.

Die Nutzung fremdsprachliche Flyer zur Information von Wirten und Wirtinnen wurden seitens der Wirtschaftsförderung über eine Verlinkung ermöglicht.

 

6)   Wo, in welchen Teilen des Bezirks, konnte die Wirtschaftsabteilung des Bezirksamts die Umsetzung der großgigen Sondernutzung feststellen?

Die Wirtschaftsförderung hat keine Erhebung oder Erfassung vorgenommen, aus der hervorgeht, in welchem Ausmaß Gewerbetreibende und Gastronomiebetriebe von der großgigen Sondernutzung seit der Beschlussfassung Gebrauch machen. Zudem ist die Öffnung der Außengastronomie im Land Berlin erst seit kurzem (21.05.2021) wieder gestattet, so dass noch kein umfassendes Bild zur Situation der Außengastronomie gezeichnet werden konnte.

 

7)   Wo und wann hat das Ordnungsamt Sondernutzungen untersagt?

r die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO für Teststationen und zur Außengastronomie ist gemäß § 44 StVO die Straßenverkehrsbehörde sachlich zuständig und NICHT das Ordnungsamt.

Im Laufe dieses Jahres wurden von der Straßenverkehrsberde bisher keine Anträge abgelehnt.

 

8)   Gab es in der 23. KW solche Untersagungen in der Schloßstraße und ihren Nebenstraßen?

Am 07.06.2021 wurde in der Zimmermannstraße 6 auf Bitten der zuständigen Mitarbeiterin der Straßenverkehrsbehörde nachmittags die dort befindliche Gaststätte aufgesucht.

Die Dienstkräfte des Außendienstes des Ordnungsamtes stellten fest, dass insgesamt acht Tische nebst Blumenkübeln auf dem Unterstreifen des Gehwegs aufgestellt waren, zusätzlich wurden linksseitig vom Eingang der Gaststätte eine größere Fläche in Anspruch genommen, als genehmigt.

Der vor Ort angetroffene Betreiber berief sich im Gespräch auf Aussagen des Senats, dass die Gastronomie größere Flächen im Außenbereich in Anspruch nehmen dürfte und war hrend des gesamten Gesprächs eher ungehalten.

Entsprechend einer Weisung der Fachbereichsleitung des Ordnungsamtes aus dem Jahr 2020 wurde der Betreiber nicht aufgefordert die übermäßige Nutzung sofort zurückzubauen.

Der Betreiber wurde stattdessen weisungsgemäß durch die Beschäftigten dazu aufgefordert, am nächsten Tag die Tische und Blumenkübel im Gehweg-Unterstreifen nicht wieder aufzubauen, da diese nicht genehmigungsfähig seien und dadurch die Nutzung der Stellplätze in der Zimmermannstraße behindert wird.

Der Betreiber wollte sich am nächsten Tag mit der Straßenverkehrsbehörde in Verbindung setzen.

Bei einer Nachkontrolle am 08.06.2021 waren erneut die acht Tische und Blumenkübel im Gehweg-Unterstreifen aufgebaut. Eine erneute Ansprache wurde nicht durchgeführt, die Erkenntnisse wurden der Straßenverkehrsbehörde noch am 08.06.2021 übermittelt

Ein Antrag lag der Straßenverkehrsbehörde bis heute 11:00 Uhr nicht vor.

 

9)   Wenn ja, was stand in diesen Fällen einer großgigen Sondernutzung entgegen?

Bisher (16.06.2021) lag kein Antrag vor.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Maren Schellenberg

Bezirksstadträtin

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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