Drucksache - 2312/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, mit Priorität eine bauliche Erhaltungssatzung gemäß § 172 BauBG zu erarbeiten, die sich auf den Schutz der noch erhaltenen Gebäude und der Struktur der ehemaligen Colonie Alsen bezieht. Dabei sind all jene Straßenzüge und Gebäude in die Erhaltungssatzung miteinzubeziehen, die dem genannten Zweck dienen. An den Stellen, wo bereits Gebäude, die zum Ensemble gehörten, abgerissen wurden, sollen Hinweisschilder ggf. mit Fotos oder Skizzen auf die Colonie Alsen und die Gesamtstruktur der Bauarchitektur hinweisen.
Begründung:
Mit der Erteilung der Abrissgenehmigung für das Haus Straße Am Löwen 1 steht ein weiteres von ursprünglich 14 Gebäuden (siehe Gutachten von Tilmann Johannes Heimisch und Horst Schumacher: Colonie Alsen - Ein Platz zwischen Berlin und Potsdam, Berlin 1988) vor dem Aus. Auch wenn die Gebäude nicht dem Denkmalschutz unterliegen, so sind sie trotzdem in ihrer Gesamtheit schützenswerte Objekte der Bauarchitektur. Es ist ein unersetzlicher Verlust, dass bereits acht dieser Gebäude verloren gegangen sind, weil es keine bauliche Erhaltungssatzung für dieses Ensemble gab. Umso wichtiger ist es, die noch verbliebenen Gebäude zu erhalten und die ursprüngliche Struktur erkennbar zu machen.
In der 106. Sitzung des Ältestenrats am 15.06.2021 ist die SPD-Fraktion dem Antrag beigetreten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
Der Antrag ist aufgrund des Diskontinuitätsprinzips mit Ablauf der 5. Wahlperiode verfallen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |