Drucksache - 2039/V
Die BVV möge beschließen:
Der Ausschuss für Frauen und Gleichstellung wird umbenannt in Ausschuss für Gleichstellung und Inklusion. Um den geordneten Geschäftsbetrieb zwischen Bezirksverordnetenversammlung und Bezirksamt zu gewährleisten, wird das Bezirksamt ersucht, die Zuständigkeit der Behindertenbeauftragten in den Geschäftsbereich Bürgerdienste zu verschieben.
Begründung:
De facto behandelt der Ausschuss für Frauen und Gleichstellung bereits jetzt ein breiteres Portfolio als es der Name und die Vertretung durch das Bezirksamt im Ausschuss vermuten ließe. Fragen rund um Anliegen aus dem Bereich LGBT+ sind von jeher in den Ausschuss verwiesen worden, ohne dass dieses Thema sich bisher namentlich abgebildet hat. Gleichwohl strebt die Bezirksverordnetenversammlung an, in ihrer Arbeit rund um die Beseitigung systemischer Benachteiligung einzelner Bevölkerungsgruppen einen ganzheitlichen Ansatz zu vertreten. Daher bietet sich eine Umbenennung in Ausschuss für Gleichstellung und Inklusion und eine damit einhergehende Neuordnung innerhalb des Bezirksamtes an.
Der Antrag wurde am 03.12.2020 in der 36. Sitzung des Ausschusses für Pflege, Soziales und Senioren mit folgendem Ergebnis beraten:
Der Ausschuss erklärt sich für nicht zuständig.
Kölsch Ausschussvorsitzende
Der Antrag wurde am 10.03.2021 in der 33. Sitzung des Ausschusses für Frauen und Gleichstellung beraten und mit 7 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen beschlossen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Uhde Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 12.05.2021 in der 25. Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses beraten und mit 8 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Gruner Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 50. Sitzung am 25.08.2021 beschlossen:
Der Ausschuss für Frauen und Gleichstellung wird umbenannt in Ausschuss für Gleichstellung und Inklusion. Um den geordneten Geschäftsbetrieb zwischen Bezirksverordnetenversammlung und Bezirksamt zu gewährleisten, wird das Bezirksamt ersucht, die Zuständigkeit der Behindertenbeauftragten in den Geschäftsbereich Bürgerdienste zu verschieben.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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