Drucksache - 1990/V  

 
 
Betreff: Ein Mindestmaß an Transparenz gegenüber den Bürger*innen bezüglich der Entscheidungen der Bezirksverordnetenversammlung herstellen
Status:öffentlichAktenzeichen:1312/V
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
Verfasser:1. Bader
2. Gruner
3. Krause
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
16.09.2020 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Geschäftsordnungsausschuss Empfehlung
04.11.2020    18. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
02.12.2020    19. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
13.01.2021    20. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
02.02.2021    21. außerordentliche, nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
10.02.2021    22. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
14.04.2021    23. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses - Videokonferenz      
12.05.2021    25. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses - Videokonferenz      
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.06.2021 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf - Videokonferenz ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
BE GO vom 12.05.2021
Beschluss vom 16.06.2021

Die BVV möge beschließen:

 

Beschlüsse der Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung werden zukünftig mit dem genauen Abstimmungsverhalten der Fraktionen (ggf. der Einzelverordneten) protokolliert. Die Geschäftsordnung der BVV ist in den relevanten Abschnitten (§ 16 Absätze 10 und 11, § 47 Absatz 1) entsprechend zu ergänzen.

 

Begründung:

 

Neben Steglitz-Zehlendorf erlauben es sich nur zwei weitere Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin, das genaue Abstimmungsverhalten der Fraktionen und Verordneten vor den Bürger*innen zu verbergen. Die Protokolle der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf geben momentan nur Auskunft darüber, mit wie vielen Stimmen ein Antrag angenommen oder abgelehnt wurde. Neun von zwölf Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin protokollieren entweder das Abstimmungsverhalten oder aber bieten den Bürger*innen eine Videoübertragung der Sitzungen an. Möchten Bürger*innen in Steglitz-Zehlendorf nachträglich das Abstimmungsverhalten der Fraktionen/Verordneten nachvollziehen, ist dies ohne private Aufzeichnungen aus den jeweiligen Sitzungen unmöglich. Da mittlerweile den Fraktionen vom Büro der Bezirksverordnetenversammlung auch keine Audioprotokolle mehr zur Verfügung gestellt werden, kann diese wichtige Information auch über die Fraktionsbüros nicht mehr nachträglich in Erfahrung gebracht werden. Diese Praxis ist intransparent und sollte umgehend durch eine bürger*innennahe Lösung ersetzt werden. Da die Zählgemeinschaft aus CDU und Grünen sich bereits mehrfach gegen die Übertragungen der Bezirksverordnetenversammlungen oder wenigstens die Veröffentlichung von Audioprotokollen ausgesprochen hat, ist die Annahme dieses Antrages die letzte Möglichkeit, ein Mindestmaß an Transparenz über die in der Bezirksverordnetenversammlung beschlossenen bzw. abgelehnten Anträge herzustellen.

 

 

Der Antrag wurde am 12.05.2021 in der 25. Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

In Paragraph 16 erhalten die Absätze 10 und 11 folgenden neuen Wortlaut:

In Absatz 10 wird ein neuer 2. Satz eingefügt:

Bei den jeweiligen Abstimmungsergebnissen wird das Stimmverhalten der Mitglieder der Fraktionen (einschl. der dem Ausschuss angehörenden Bürgerdeputierten) einzeln aufgeführt. Ein ggf. von der Fraktion abweichendes Abstimmungsverhalten von Bezirksverordneten bzw. Bürgerdeputierten wird ebenfalls einzeln im Protokoll aufgeführt."

 

Absatz 11 erhält folgende neue Fassung:

"Beschlüsse der Ausschüsse sind dem Vorsteher durch den Ausschussvorsitzenden zur Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung mitzuteilen. § 16 Abs. 10, 2. Satz findet hierbei Anwendung. Soll die Stellungnahme eines weiteren Ausschusses eingeholt werden, ist ebenso zu verfahren."

 

In § 47 Abs. 1 wird ein neuer 2. Satz mit folgendem Wortlaut eingefügt:

"Bei den jeweiligen Abstimmungsergebnissen wird das Stimmverhalten der Mitglieder der Fraktionen einzeln aufgeführt. Die Voten von fraktionslosen Bezirksverordneten sowie ein ggf. von der Fraktion abweichendes Abstimmungsverhalten von Bezirksverordneten werden ebenfalls einzeln aufgeführt."

 

Der Antrag in der geänderten Fassung wurde mit 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Gruner

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 49. Sitzung am 16.06.2021 beschlossen:  

 

In Paragraph 16 erhalten die Absätze 10 und 11 folgenden neuen Wortlaut:

In Absatz 10 wird ein neuer 2. Satz eingefügt:

Bei den jeweiligen Abstimmungsergebnissen wird das Stimmverhalten der Mitglieder der Fraktionen (einschl. der dem Ausschuss angehörenden Bürgerdeputierten) einzeln aufgeführt. Ein ggf. von der Fraktion abweichendes Abstimmungsverhalten von Bezirksverordneten bzw. Bürgerdeputierten wird ebenfalls einzeln im Protokoll aufgeführt."

 

Absatz 11 erhält folgende neue Fassung:

"Beschlüsse der Ausschüsse sind dem Vorsteher durch den Ausschussvorsitzenden zur Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung mitzuteilen. § 16 Abs. 10, 2. Satz findet hierbei Anwendung. Soll die Stellungnahme eines weiteren Ausschusses eingeholt werden, ist ebenso zu verfahren."

 

In § 47 Abs. 1 wird ein neuer 2. Satz mit folgendem Wortlaut eingefügt:

"Bei den jeweiligen Abstimmungsergebnissen wird das Stimmverhalten der Mitglieder der Fraktionen einzeln aufgeführt. Die Voten von fraktionslosen Bezirksverordneten sowie ein ggf. von der Fraktion abweichendes Abstimmungsverhalten von Bezirksverordneten werden ebenfalls einzeln aufgeführt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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