Drucksache - 1862/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf wird aufgefordert, umgehend zu prüfen, welche Tätigkeiten der Bezirksverwaltung sich ins Home-Office der jeweils zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verlagern lassen und welche Voraussetzungen für ein sicheres und effektives Arbeiten aus dem Home-Office geschaffen werden müssen. In diesem Zusammenhang ist eine ausreichende Anzahl von Endgeräten (Notebooks) mit einer entsprechenden Ausstattung und Konfiguration vorzuhalten bzw. anzuschaffen. Die Geräte sind entsprechend der Vorgaben der Innenverwaltung zur Nutzung über sichere Datenverbindung (VPN) vorzubereiten. Wo der Zugriff auf zentrale Verwaltungsplattformen nicht zu realisieren ist, ist alternativ eine Direktverbindung zum jeweiligen Arbeitsplatzrechner im Bezirksamt via Remote-Desktop (z.B. via TeamViewer) zu prüfen und ggf. einzurichten.
Es ist weiterhin zu prüfen, ob Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dazu bereit sind, auch eigene Endgeräte in ihrem Home-Office einsetzen können. Mit diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind kurzfristig und unbürokratisch Nutzungsverträge und angemessene Aufwandsentschädigungen zu vereinbaren. Schulungs-, Support- und Sicherheitskonzepte zur effektiven und sicheren Arbeit im Home-Office sind zu erstellen, vorzulegen und umzusetzen. Der Support durch die zuständigen und/oder beauftragten Stellen des Bezirksamts ist für die jeweiligen Anwendungsgebiete im Umfang der üblichen Nutzungszeiten dauerhaft sicherzustellen.
Begründung:
Die Corona-Krise und der damit verbundene gesellschaftliche Shutdown erfordert eine größtmögliche Flexibilität auch im behördlichen Arbeitsumfeld. Darüber hinaus bietet die allgemeine Tendenz zum virtuellem Arbeiten (z.B. im Home-Office) die Notwendigkeit einer zuverlässigen, gesicherten und vor allem leistungsfähigen, ortsungebundenen IT-Infrastruktur. Die behördliche Arbeitsfähigkeit muss auch in Zeiten der Kontaktsperre sichergestellt sein. Die hierfür notwendigen technischen Möglichkeiten sind längst allgemein verfügbar. Fehlt Ausstattung, so ist diese kurzfristig zu beschaffen. Die hierfür notwendigen finanziellen Mittel sind aus dem Umfeld des Budgets zur Bekämpfung der Pandemiefolgen des Senats zu extrahieren. Ferner sind die Supportstrukturen dieser Anforderung anzupassen und entsprechend vorzuhalten. Der ortsungebundenen, virtuellen Teamarbeit wird zukünftig ein größerer Raum zu geben sein. Dieser Antrag möchte in einem nicht unwesentlichen Teil dafür die technischen Voraussetzungen schaffen.
Der Antrag wurde am 24.09.2020 in der 28. Sitzung des Ausschusses für Hochbau, Gebäude- und IT-Verwaltung beraten und von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.
Perduss Ausschussvorsitzende |
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