Drucksache - 1634/V  

 
 
Betreff: Temperaturvorgaben für die Steglitz-Zehlendorfer Schulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV MierBV Mier
Verfasser:Mier 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
23.10.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 15.10.2019
Schriftliche Beantwortung vom 29.10.2019

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Ist der Beschluss der BVV vom letzten Winter, die derzeitigen Temperaturvorgaben (in Klassenräumen 19 Grad und in den Fluren 16 Grad) des Energiesparpartners/Energielieferanten Vattenfall auf 20 Grad in den Klassenräumen und 18 Grad in den Fluren zu erhöhen, vom Bezirksamt für die jetzt beginnende Heizperiode für alle öffentlichen Schulen von Steglitz-Zehlendorf umgesetzt?

 

2)   Wie und durch wen sind die Schulen darüber informiert worden?

 

3)   Wenn der Beschluss der BVV bislang nicht umgesetzt worden sein sollte, dann frage ich: Warum nicht bzw. wann wird er umgesetzt?

 

 

Harald Mier

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

da diese Kleine Anfrage in der BVV am 23.10.2019 wegen des Zeitablaufs nicht erledigt werden konnte, beantworte ich sie hiermit schriftlich:

 

1)   Ist der Beschluss der BVV vom letzten Winter, die derzeitigen Temperaturvorgaben (in Klassenräumen 19 Grad und in den Fluren 16 Grad) des Energiesparpartners/Energielieferanten Vattenfall auf 20 Grad in den Klassenräumen und 18 Grad in den Fluren zu erhöhen, vom Bezirksamt für die jetzt beginnende Heizperiode für alle öffentlichen Schulen von Steglitz-Zehlendorf umgesetzt?

Bei dem Beschluss vom 16.01. dieses Jahres handelt es sich um einen Prüfauftrag. Ich erlaube mir kurz den Beschluss der BVV zu zitieren:

Das Bezirksamt wir aufgefordert zu prüfen, ob und mit welchen zusätzlichen Kosten in den Schulen eine Anhebung der derzeitigen Temperaturvorgaben (in Klassenräumen 20 Grad und in den Fluren 16 Grad) des Energiesparpartners/Energielieferanten Vattenfall auf 21 Grad in den Klassenräumen und 20 Grad in den Fluren realisierbar ist“.

Der ursprüngliche Antrag war von Vorgaben 19 Grad in den Klassenräumen ausgegangen und wurde entsprechend geändert.

Die Vorgaben des Senats besagen bereits, dass in Schulräumen 20 Grad herrschen sollen.

 

Der Fachbereich Hochbau hat - wie durch diesen Beschluss vorgegeben ermittelt, welche Kosten entstünden, wenn die Klassenräume auf 21 °C und die Flure auf 20°C geheizt werden sollten.

Aktuell ist die Vorgabe, dass die Temperatur in Klassenräumen bei 20°C und auf den Fluren bei 16°C liegen soll. Dies wird bestmöglich auch umgesetzt.

Soweit auf den Fluren unterrichtet wird oder werden soll, können hier kurzfristig, individuell nach Antrag des Schulamtes Änderungen vorgenommen werden.

 

Die Prüfung der begehrten Temperaturvorgaben hat folgendes ergeben:

ob“ die Möglichkeit besteht?

Technisch ist eine Erhöhung der Raumtemperaturen abgesehen von manchen Altbauten in denen die Heizungsanlagen, insbesondere die Heizkörper auf 20 bzw. 16 Grad ausgelegt sind umsetzen.

Kosten:

Die Umsetzung der geänderten  Einstellungen  würde durch unseren Energiesparpartner durchgeführt. Wir haben vor, in der Novembersitzung des Ausschusses für Hochbau IT grundsätzlich zu erklären, was es mit den sog. Energiesparpartnerschaften auf sich hat.

r die Neuprogrammierung würde der Energiesparpartner voraussichtlich erhöhte Verwaltungskosten in Rechnung stellen, deren Höhe hier aber nicht bekannt sind.

Die zusätzlichen Heizkosten hängen von den Witterungsverhältnissen ab.

Diese Kosten wurden für die Jahre 2015 2018 nachträglich abgeschätzt. Nutzt man die Methodik für die Berechnung der Nutzungsänderungen im Rahmen der Energiesparpartnerschaften, so belaufen sich diese Kosten zwischen 214.000 € und 295.000€hrlich. Im Durchschnitt käme es zu ca. 245,000 € Mehrkosten pro Jahr.

Geht man von der unter Fachleuten gängigen Schätzungsformel aus, dass jede Temperaturerhöhung um 1°C dem ca. 6-7 %-igen Mehrverbrauch entspricht, betragen die durchschnittlichen Mehrkosten ca. 300,000 € pro Jahr.

Die Kosten wurden für die bezirklichen Schulen und Horte ermittelt.

 

Eine Möglichkeit der Finanzierung dieser 300.000 € ist aus Sicht des Bezirksamtes nicht möglich.

In diesem Zusammenhang nicht in die Prüfung des Bezirksamtes mit einbezogen wurde die grundsätzliche wohl medizinisch zu beurteilende Frage, ob es überhaupt sinnvoll und für das Wohlbefinden und Lernverhalten zweckmäßig ist, die Temperaturen in Schulräumen auf über 20 Grad zu erhöhen.

 

2)   Wie und durch wen sind die Schulen darüber informiert worden?

Da es sich um einen Prüfauftrag handelt, wurden die Schulen nicht informiert.

 

3)   Wenn der Beschluss der BVV bislang nicht umgesetzt worden sein sollte, dann frage ich: Warum nicht bzw. wann wird er umgesetzt?

Der hier nachgefragte Prüfauftrag, Beschluss Nr. 666/V auf Drucksache 1063/V wurde in der BVV Sitzung vom 16.01.2019 gefasst und war somit bis zum 19.10.2019 zu erledigen. Die entsprechende BA-Vorlage sowie die Erledigungsmitteilung des Prüfauftrages r die BVV werde ich eine der nächsten Sitzungen  des Bezirksamtes einbringen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Maren Schellenberg

Bezirksstadträtin

 
 

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