Drucksache - 1633/V  

 
 
Betreff: Sprengt der angekündigte Mietendeckel die Leistungsgrenzen des bezirklichen Wohnungsamtes?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV LückeBV Lücke
Verfasser:Lücke 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
23.10.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 15.10.2019
Schriftliche Beantwortung vom 28.10.2019

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Ist sich das Bezirksamt sicher, dass die im Rahmen des sogenannten Mietendeckels auf das bezirkliche Wohnungsamt zukommenden Aufgaben überhaupt durch dieses abgearbeitet werden können? Wenn nicht, hat das Bezirksamt dem Senat gegenüber entsprechend Position bezogen und wie lautet diese?

 

2)   Hat das Bezirksamt bereits eine Projektgruppe eingerichtet und wenn ja, welche Aufgaben wird diese bearbeiten?

 

 

Bernhard Lücke

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

die Kleine Anfrage 1633/V beantwortet das Bezirksamt schriftlich wie folgt:

1)   Ist sich das Bezirksamt sicher, dass die im Rahmen des sogenannten Mietendeckels auf das bezirkliche Wohnungsamt zukommenden Aufgaben überhaupt durch dieses abgearbeitet werden können? Wenn nicht, hat das Bezirksamt dem Senat gegenüber entsprechend Position bezogen und wie lautet diese?

Nein, das Bezirksamt ist sich nicht sicher, dass die für die Bezirksämter vorgesehenen Aufgaben abgearbeitet werden können, da es den Gesetzentwurf des Senats für den Mietendeckel erst seit Dienstag, dem 22.10.2019 gibt, das Bezirksamt ihn aber sogar erst am 23.10.2019, mittags erhalten hat.

Insofern hatte das Bezirksamt noch gar keine Gelegenheit zu prüfen, welche Aufgaben auf das Wohnungsamt genau zukommen und welche personellen Ressourcen dafür zur Verfügung gestellt werden.

Gleichwohl  hat es über die Ausgestaltung des Mietendeckelgesetzes und die von den Bezirken zu bewältigen Aufgaben seit dem Sommer diverse Gespräche und Diskussionsrunden zwischen der zuständigen Senatsverwaltung und den Bezirksämtern gegeben, in denen auch sehr detailliert die Frage der notwendigen Personalressourcen für die Abarbeitung der neuen Aufgabe erörtert wurde, inklusive ge­nauer Erörterungen der notwendigen Geschäftsprozesse in den Ämtern und der Abschätzung möglicher Fallzahlen.

Im Rahmen dieser Gespräche wurden erhebliche Veränderungen am Gesetzesvorhaben vorge­nommen, um die Aufgaben für die Bezirke leistbar zu gestalten. Völlig unstrittig war jedoch von Anfang an gewesen, dass das neue Gesetz ohne zusätzliches Personal nicht bewältigt werden kann. Deshalb steht außer Frage, dass es zusätzliches Personal für die Aufgabe geben wird.

Ob die bisherigen Anmerkungen der Bezirksämter zum Gesetzesvorhaben im  Zwischenergebnis, das seit gestern in Form des Gesetzentwurfs des Senats  vorliegt, ausreichend berücksichtigt wurden, wird jetzt zu prüfen sein und wird dann in die Stellungnahme des Rats der Bürgermeister zum Gesetzentwurf einfließen, die dann wiederum durch den Senat zu würdigen ist.

Erst danach geht das Gesetz ins Abgeordnetenhaus.

Der Rat der Bürgermeister hat den Gesetzentwurf heute erstmals auf der Tagesordnung. Er wird dann in den zuständigen RdB-Ausschuss  überwiesen werden, damit alle Bezirksämter dazu ihre fachliche Stellungnahme abgeben können.

Dabei wird natürlich die Frage, ob die Bezirke das leisten können, was das Gesetz von ihnen ver­langt, eine ganz zentrale Rolle spielen.

2)   Hat das Bezirksamt bereits eine Projektgruppe eingerichtet und wenn ja, welche Aufgaben wird diese bearbeiten?

Die Frage, welche Aufgaben eine bezirkliche Projektgruppe zum gegenwärtigen Zeitpunkt wahr­nehmen sollte, möchte ich gerne an den Fragesteller zurückgeben. Beim Mietendeckelgesetz handelt es sich nicht um ein bezirkliches Projekt. Insofern gibt es derzeit keinen Anlass für eine bezirkliche Projektgruppe. Es gibt aber bereits landesweite Arbeitsgruppen, in denen gemeinsam mit der Senatsverwaltung Fragen des Personalbedarfs besprochen und Stellenbewertungen für Personalausschreibungen vorbereitet werden. Das Bezirksamt ist daran beteiligt.

r alles andere, insbesondere für die fachliche Prüfung des Gesetzentwurfs genügt derzeit die fachliche Kompetenz des Wohnungsamtes und des Amtes für Bürgerdienste.

Dafür braucht es keine gesonderte Projektgruppe.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Karnetzki

Bezirksstadtrat

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Parlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen