Drucksache - 1632/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die gültigen Regelungen zur niederschwelligen Sammlung von Glasmüll auf Privatgrundstücken erhalten bleiben.
Begründung:
Die vom Senat geplante Zentralisierung von Glasmüllcontainern am Straßenrand führt im Vergleich zur derzeit gültigen Regelung mit Containern in privaten Innenhöfen absehbar zu niedrigeren Mengen an dort gesammeltem Glasmüll. Weite Wege führen erfahrungsgemäß dazu, dass Bürger auf separate Entsorgung verzichten und stattdessen die normalen Hausmülltonnen nutzen. Das wäre ein unsinniger Rückschritt im Umweltschutz.
Der Antrag wurde am 14.11.2019 in der 29. Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
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