Drucksache - 1615/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, die für einen Schulneubau und Sportstätten geeigneten Flächen auch weiterhin zu sichern. Dazu sollen alle Erweiterungsmöglichkeiten an den bestehenden Schulen erfasst und ebenfalls vorgehalten werden. Dies gilt sowohl für bezirkseigene, als auch in Senatshand befindliche Grundstücke, welche vom Bezirk dem Senat gegenüber zur Flächensicherung angezeigt werden sollen.
Begründung:
Der akute Schulplätzemangel macht auch vor unserem Bezirk nicht Halt. Schon jetzt gibt es an einigen Schulstandorten extreme Platzprobleme, die teilweise nicht durch Erweiterungen gelöst werden können. Die bisherigen Prognosezahlen waren nicht kongruent mit der Realität, da nicht alle Permutationen berücksichtigt wurden, wie z.B. Umwandlung von Einfamilienhäuser in Mehrfamilienhäuser. Verstärkter Zuzug von Familien aus anderen Bezirken gepaart mit Schulplatzsuchenden aus anderen Bezirken, die gerade im Oberschulbereich nach Ausweichmöglichkeiten Ausschau halten, verschärfen die Gesamtsituation. Es ist stark davon auszugehen, dass diese Entwicklung sich fortführt. Selbst punktuelle Kapazitäten an vereinzelten Schulen helfen in einem Flächenbezirk wie Steglitz-Zehlendorf wenig. Es gilt jetzt, sich von realitätsfernen Prognosezahlen, die erst zu dieser Situation berlinweit geführt haben, zu lösen und Vorsorge zu treffen, bevor potentielle Schul- und Sportstättenflächen für immer wegen Wohnbebauung verloren gehen.
Der Antrag wurde am 05.11.2019 in der 33. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und mit 12 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.
Die FDP-Fraktion ist dem Antrag beigetreten.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 34. Sitzung am 13.11.2019 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, die für einen Schulneubau und Sportstätten geeigneten Flächen auch weiterhin zu sichern. Dazu sollen alle Erweiterungsmöglichkeiten an den bestehenden Schulen erfasst und ebenfalls vorgehalten werden. Dies gilt sowohl für bezirkseigene, als auch in Senatshand befindliche Grundstücke, welche vom Bezirk dem Senat gegenüber zur Flächensicherung angezeigt werden sollen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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