Drucksache - 1611/V  

 
 
Betreff: Welche Auswirkungen hat das neue Steganlagenkonzept des Bezirks Steglitz-Zehlendorf auf den Wassersport und das Tourismuskonzept des selbigen?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionVorsteher
Verfasser:Vorsteher 
Drucksache-Art:Große AnfrageVorlage zur Kenntnisnahme Beantwortung Große Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Beantwortung
23.10.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf schriftlich beantwortet   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
13.11.2019 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Schriftliche Beantwortung vom 28.10.2019
Vorlage zur Kenntnisnahem vom 04.11.2019

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

1)        Welchen Stand hat das auf dem Internetauftritt des Bezirks veröffentlichte Steganlagenkonzept? Ist es bereits in Kraft getreten?

 

2)        Da es in den Bezirken Spandau und Treptow-Köpenick zu heftigen Reaktionen bei den Wassersportvereinen kam bei deren Konzept, hier die Frage: Wurden diese Vereine in Steglitz-Zehlendorf eingebunden? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

 

3)        Werden alteingesessene Sportvereine ihre Steganlagen verlieren oder kann das vermieden werden? Natur und Landschaftsschutz versus „Gelbe Welle“ mit muskel-, wind- und motorbetriebenen Wassersport, wie setzt das Amt „kein Anspruch auf Genehmigung“ um (Zitat von der 1. Seite des Steganlagenkonzepts)?

 

4)        Wurde die BVV mit ihren Ausschüssen in die Planung eingebunden oder vor der Veröffentlichung informiert? Wenn nein, warum nicht?

 

5)        Wurden das Bezirksamt bzw. die anderen Stadträte bzw. die Fraktionen der BVV vor der Veröffentlichung informiert? Wenn nein, warum nicht?

 

6)        Welches Amt hat den Auftrag für die Neufassung des Konzepts erteilt? Was kostet das Gutachten?

 

7)        Wie wurde das Gutachten ausgeschrieben?

 

8)        Im Abgeordnetenhaus gab es am 5. Mai 2017 zu Steganlagen eine Anhörung, bei der man/frau sich aus anderen Bezirken austauschte - auch um die besonderen Gegebenheiten der Seen und Inseln. Beabsichtigt das Bezirksamt oder die zuständige Stadträtin eine vergleichbare Anhörung im Bezirk durchzuführen? Versteht das Bezirksamt oder die zuständige Stadträtin sein/ihr Agieren als offene bürgerfreundliche Amtsführung?

 

9)        Bedeutet das neue Konzept für die Nutzer Einschränkungen? Diese verbunden mit Verlust von alten „Rechten“, wie z. B. das Übernachten auf Segel- bzw. Motorbooten?

 

10)    Kann das Bezirksamt die Klagen der Bürgerschaft nachvollziehen, dass sie sich ständig nicht ausreichend informiert fühlt? Wird es noch ein Zugehen auf Vereine und Bürgerschaft geben?

 

11)    Wie gedenkt das Amt, auf die Bürgerinnen und Bürger in Zukunft zuzugehen?

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher,

 

diese Große Anfrage wurde in der BVV am 23.10.2019 nicht beraten und wird auf Wunsch der fragenden Fraktion hiermit schriftlich beantwortet:

 

Erlauben Sie mir, hier zunächst darzustellen, was die Steganlagenkonzeption für Sportboote ist und wie vorgegangen wurde.

Grundsätzlich:

r die Genehmigung von Sportbootstegen an Gewässern in Steglitz- Zehlendorf werden zwei unterschiedliche Genehmigungen benötigt.

Die eine, ist die strom- und schiffartpolizeiliche Genehmigung, durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt.

Die zweite Genehmigung ist die Genehmigung nach § 62 des Berliner Wassergesetzes, welche beim Umwelt- und Naturschutzamt zu beantragen ist. .

Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen bzw. nicht vorliegen. Die Behörde ist jedoch an den grundgesetzlich garantierten Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden.

 

Versagungsgründe sind insbesondere:

-          Kein nachgewiesenes Erfordernis der Inanspruchnahme von Gewässerflächen,

-          Beeinträchtigung des „Wohls der Allgemeinheit“ durch das Vorhaben,

-          Gefährdung oder Unmöglichmachung der Erhaltung oder Schaffung zusammenhängender, unbebauter Uferwasserflächen durch das Vorhaben.

 

Bei der Prüfung, ob das Wohl der Allgemeinheit gefährdet ist, sind insbesondere die Vorgaben aus dem Umwelt und Naturschutz aber auch der Landschaftsplanung zu berücksichtigen, wie zum Beispiel der Schutzstatus von Biotopen, Landschaftsschutzgebieten, besondere Vegetationen wie Röhricht, Ufermorphologie also Fließgewässer und Seeuferstrukturen, vorhandene Notzungen- Badestellen öffentliche Grünanlagen …, Trinkwasserschutzgebiete etc., Denkmalschutz, Landschaftsbild … .

Vor diesem Hintergrund der vielfältigen zu berücksichtigenden Punkte haben wir das Steganlagenkonzept in Auftrag gegeben, um eine Analyse der Ufer- und Wasserbereiche zu erhalten.

Hierzu wurden die untersuchten Bereiche in Abschnitte aufgeteilt und jeweils Abschnittssteckbriefe erstellt. Unter Berücksichtigung der dann festgestellten Lage gibt das Steganlagenkonzept dann Handlungsempfehlungen an die Genehmigungsbehörde mlich das Umwelt- und Naturschutzamt.

Die Handlungsempfehlungen aus dem Steganlagenkonzept konkretisieren nunmehr das Ermessen des Bezirksamts bei der Erteilung von Genehmigungen für Sportbootstege.

Es hat jedoch in jedem Falle eine Einzelfallprüfung und Abwägung stattzufinden. Unter besonderen Umständen sind Abweichungen von Handlungsempfehlungen möglich. Es ergibt sich aus diesen weder ein Rechtsanspruch für die Erteilung einer Genehmigung noch kann ausgeschlossen werden, dass ein nach den Empfehlungen nicht gewünschtes Vorhaben doch zugelassen wird.

 

Durch die Veröffentlichung des Konzepts soll dem Antragsteller/ der Antragstellerin die Möglichkeit gegeben werden, sich vorab über die Erfolgsaussichten eines etwaigen Antrags zu informieren

 

Ich möchte hier aber ausdrücklich nochmals darauf hinweisen, dass es sinnvoll ist, sich rechtzeitig vor Ablauf einer Genehmigung aber auch zur Konkretisierung von geplanten neuen Steganlagen, bei Änderungswünschen mit dem Umwelt- und Naturschutzamt in Verbindung zu setzen und sich über die Aussichten einer Genehmigung bzw. eventueller zu erwartender Auflagen zu informieren

 

1)                  Welchen Stand hat das auf dem Internetauftritt des Bezirks veröffentlichte Steganlagenkonzept? Ist es bereits in Kraft getreten?

Das auf der Bezirksamtsseite veröffentlichte Steganlagenkonzept wird in den Genehmigungsverfahren angewendet und die Empfehlungen werden berücksichtigt. Ein „Inkrafttreten“, wie bei einem Gesetz oder einer Verordnung gibt es hier nicht. Die den Bewertungen zugrundeliegende Sachlagen bestehen unabhängig von der Vorlage der Abschnittssteckbriefe und waren entsprechend zu berücksichtigen.

 

2)                  Da es in den Bezirken Spandau und Treptow-Köpenick zu heftigen Reaktionen bei den Wassersportvereinen kam bei deren Konzept, hier die Frage: Wurden diese Vereine in Steglitz-Zehlendorf eingebunden? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

Aus welchen konkreten Gründen es in Spandau und Treptow-Köpenick zu heftigen Reaktionen gekommen ist, ist dem Bezirksamt nicht bekannt. Ich vermute, dass die dortigen Konzepte nicht als Empfehlungen sondern als Vorgaben formuliert waren. Dies haben wir in Steglitz-Zehlendorf eben so nicht gemacht.

 

Es fanden mehrere Informations- und Diskussionssitzungen (Steuerungsrunden) statt, in welchen u. a. intern das Stadtplanungsamt, das Sportamt, die Wirtschaftsförderung als Verwaltung teilgenommen haben.

Ebenfalls eingeladen und teilgenommen haben u.a. Vertreter des Landessportbundes, der Oberen Naturschutzbehörde,  Bundeswasserstraßen- und Schifffahrtsamt, Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz. Die zahlreichen Wassersportvereine selbst waren nicht eingebunden.

 

3)                  Werden alteingesessene Sportvereine ihre Steganlagen verlieren oder kann das vermieden werden? Natur und Landschaftsschutz versus „Gelbe Welle“ mit muskel-, wind- und motorbetriebenen Wassersport, wie setzt das Amt „kein Anspruch auf Genehmigung“ um (Zitat von der 1. Seite des Steganlagenkonzepts)?

Es ist nach jetziger Kenntnis keine der bestehenden Vereinssteganlagen durch die Steganlagenkonzeption bedroht. Die Vereinssteganlagen liegen alle an Uferbereichen, an denen der Bau/Betrieb von Sportbootstegen unter Auflagen zulässig ist.

Zu klären wäre gegebenenfalls, wie mit Stegen am Großen Wannsee umgegangen wird, die die empfohlene Länge von 90 m seit Jahrzehnten überschreiten. Dies wird sich aber, da bin ich sicher, im Wege der Einzelfallabwägung zur Zufriedenheit Aller lösen lassen.  Die vorgenommene Längenbegrenzung hat, wie dem Steckbrief zu entnehmen ist das Ziel eine nur moderate Nachverdichtung zu erreichen, eine zusammenhängende stegfreie Freiwasserzone zu erhalten und die Durchführbarkeit einer ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung zu sichern.

 

Sollte sich die Frage darauf beziehen, wie das Bezirksamt in Fällen, in denen sich aus den Handlungsempfehlungen der Konzeption ergibt, dass eine Genehmigung unwahrscheinlich ist,  die Einzelfallprüfung vornimmt, ist bei dieser Einzelfallprüfung, wie immer eine besondere Abwägung zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den Eingriffen vorzunehmen.

 

Ich zitiere hier aus dem Konzept: „Wassersportvereinen im Untersuchungsgebiet kommt eine große Bedeutung in Bezug auf das Allgemeinwohl  zu. So gewährleisten Vereine die Zugänglichkeit zum Gewässer auch für Personen, die selbst nicht über einen privaten Wasserzugang verfügen. Das Vorhandensein eines nutzbaren Sportbootstegs ist für einen Wassersportverein elementar für seine Existenz usw…. Dies wird bei der Abwägung zu berücksichtigen sein.

 

Die Frage, ob eine „Gelbe Welle“ -  also Hinweis für den Wassertourismus des Deutschen Tourismusverbandes vergeben wird, hat nichts mit der wasserrechtlichen Genehmigung durch den Bezirk zu tun. Ohne Genehmigung kein legaler Steg - 

 

4)                  Wurde die BVV mit ihren Ausschüssen in die Planung eingebunden oder vor der Veröffentlichung informiert? Wenn nein, warum nicht?

5)                  Wurden das Bezirksamt bzw. die anderen Stadträte bzw. die Fraktionen der BVV vor der Veröffentlichung informiert? Wenn nein, warum nicht?

Nein, die BVV wurde nicht formal in die Planung eingebunden.

Wie bereits ausgeführt, handelt es sich bei der Steganlagenkonzeption im Wesentlichen um eine Bestandsaufnahme der tatsächlichen Gegebenheiten zur Transparenz und Konkretisierung der zu prüfenden Voraussetzungen für eine Genehmigung und úm Handlungsempfehlungen für die Verwaltung des Umwelt- Naturschutzamtes.

 

Im Zusammenhang mit der Großen Anfrage aber auch der Diskussion im Sportausschuss sind wir der Frage, ob und wie das Steganlagenkonzept im Ausschuss vorgestellt wurde nochmals nachgegangen. Es wurde im Jahre 2017 kurz unter Bericht aus dem Bezirksamt berichtet, dass die Erstellung einer solchen Konzeption in Auftrag gegeben werden sollte.

 

Bedauerlicherweise ist das  Konzept im Ausschuss nicht vorgestellt worden.

Insoweit ist die im Sportausschuss geäerte Kritik durchaus berechtigt, dass die Veröffentlichung bzw. Bekanntmachung  besser und transparenter hätte laufen können.

Die Gründe dafür sind vielschichtig und haben im Wesentlichen damit zu tun, dass durch Ruhestand der stellvertretenden Amtsleitung Neubesetzung der Amtsleitung Krankheit von Mitarbeitern ….das fertige Konzept zwar vorlag aber die Veröffentlichung noch längere Zeit in Anspruch nahm.

Ich möchte mich dafür entschuldigen.

Sofern der Ausschuss für Grünflächen//Umwelt und Bürgerbeteiligung eine Vorstellung des Konzepts wünscht, ist das Bezirksamt hierzu gerne bereit. 

Dem Bezirksamt wurde das Konzept in seiner Sitzung 27. November 2018 vorgestellt.

 

6)                  Welches Amt hat den Auftrag für die Neufassung des Konzepts erteilt? Was kostet das Gutachten?

7)                  Wie wurde das Gutachten ausgeschrieben?

Das Umwelt-und Naturschutzamt, als die Behörde, die für die Genehmigungen zuständig ist, hat diese Konzeption beauftragt. Der Auftrag wurde im Wege der beschränkten Ausschreibung nach VOL im April 2017 ausgeschrieben. Hierzu wurden 6 Planungsbüros zur Angebotsabgabe auf der Grundlage einer Leistungsbeschreibung aufgefordert.

Es wurden zwei Angebote abgegeben und hiervon nach Prüfung ein Büro ausgewählt. 

Das gesamte Konzept hat den Bezirk knapp 40.000 € gekostet und wurde aus Gutachtenmitteln des Amtes für Umwelt und Naturschutz bezahlt. 

 

8)                  Im Abgeordnetenhaus gab es am 5. Mai 2017 zu Steganlagen eine Anhörung, bei der man/frau sich aus anderen Bezirken austauschte - auch um die besonderen Gegebenheiten der Seen und Inseln. Beabsichtigt das Bezirksamt oder die zuständige Stadträtin eine vergleichbare Anhörung im Bezirk durchzuführen? Versteht das Bezirksamt oder die zuständige Stadträtin sein/ihr Agieren als offene bürgerfreundliche Amtsführung?

10) Kann das Bezirksamt die Klagen der Bürgerschaft nachvollziehen, dass sie sich ständig nicht ausreichend informiert fühlt? Wird es noch ein Zugehen auf Vereine und Bürgerschaft geben?

11) Wie gedenkt das Amt, auf die Bürgerinnen und Bürger in Zukunft zuzugehen?

Das Bezirksamt beabsichtigt keine Anhörung im Bezirk zu Steganlagen durchzuführen. Bei der Genehmigung von Steganlagen haben wir uns an die geltenden Regelungen zu halten.

Die Konzeption beschreibt in der Einführung auf 32 Seiten das Vorgehen, die Rahmenbedingungen, die Folgen ….

Auch auf der Seite des Umwelt- und Naturschutzamtes wird ausführlich erklärt, um was es sich handelt. Wir werden aber diese Seite vielleicht nochmals überarbeiten müssen und für den „Laien“ noch besser verständlich zu machen.

 

rgerinnen und Bürger sowie Vereine müssen wie bisher auch schon im Einzelfall einen Antrag auf Verlängerung bzw. auf Neubau einer Steganlage beim Umwelt- und Naturschutzamt stellen. An  dieser Verfahrensweise hat sich durch die Konzeption nichts geändert.

 

Den Vereinen und den Bürgerinnen und Bürgern, welche Stege haben oder neue Steggenehmigungen haben wollen, ist bewusst, dass es hierfür eine Genehmigung geben muss, welche sich unter anderem an den Regeln und Gegebenheiten des Natur- Umwelt und Gewässerschutzes zu orientieren hat. Mit der Steganlagenkonzeption wird diesen Bürgerinnen und Bürgern /Vereinen vorab dargestellt, an welchen Stellen mit welchen Problemen zu rechnen ist.

 

9)   Bedeutet das neue Konzept für die Nutzer Einschränkungen? Diese verbunden mit Verlust von alten „Rechten“, wie z. B. das Übernachten auf Segel- bzw. Motorbooten?

Nein die Konzeption bedeutet keine Einschränkung für die Nutzer von genehmigten Steganlagen. Nutzungseinschränkungen ergeben sich wenn dann aus den notwendigen Auflagen. Solche Auflagen hat es aber bereits vorher gegeben und waren auch vorher schon zu erteilen.

Sollten Sie aber „Hausboote“ im Blick haben, ist dies kein Problem der Steggenehmigung auf den Grundlagen der Steganlagenkonzeption, sondern auch eines der bauaufsichtlichen Regelungen, also die Frage, was ist Freizeit was ist Wohnen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Maren Schellenberg

Bezirksstadträtin

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Parlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen