Drucksache - 1596/V  

 
 
Betreff: Welche baulichen Veränderungen werden in Lichterfelde-Ost vorgenommen?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:1. Buchta
2. Macmillan
 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
23.10.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage vom 15.10.2019

 

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

1)   Welche Baubescheide und Bauvorbescheide hat der Investor für das Ortsteilzentrum Lichterfelde-Ost, B-Plan 6-17ba, eingeholt?

 

2)   r welche Adressen sind Bescheide bzw. Vorbescheide im Bereich des o.a. B-Plans durch das Stadtentwicklungsamt für den Investor erlassen worden (bitte Adressen angeben)?

 

3)   Wann wurden Bauvorbescheidsanträge durch den Investor für das Ortsteilzentrum Lichterfelde-Ost beim Stadtentwicklungsamt gestellt, und wann hat das Bezirksamt davon Kenntnis erhalten (bitte mit Datum der Antragseinreichung(en) und der Kenntnisnahme durch das Bezirksamt beantworten)?

 

4)   Wie lautete der exakte Inhalt der Anträge und Bescheide im Bereich des o.a. B-Plans?

 

5)   Trifft es zu, dass

a)   r das Gebäude in der Ferdinandstraße 34/35 in 12209 Berlin, welches den Ferdinand-Markt umschließt, ein Bauvorbescheid zur Schließung der Häuserfront und Errichtung von Büroflächen oberhalb der Marktfläche erteilt wurde?

b)   das geltende Planungsrecht für diese Fläche eine maximale Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,9 und eine maximale Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 zulässt?

 

6)   Wie viele Geschosse sollen entsprechend dem Vorbescheid oberhalb der Fläche des Ferdinandmarktes errichtet werden?

 

7)   Wie hoch ist der Zuwachs an Gewerbefläche durch den Umbau des Gebäudes in der Ferdinandstraße 34/35 (bitte in Prozent und m² angeben)?

 

8)   Wie hoch ist der Anteil der heute für a) Wohnungen und b) Gewerbe genutzten Geschossflächen an der baulich nutzbaren Gesamtfläche des Grundstücks Ferdinandstraße 34/35 (bitte in m²r a) und b) angeben)?

 

9)   Trifft es zu, dass der Inhalt des Vorbescheides dem Antragsteller einen Anspruch auf Berücksichtigung der positiv beantworteten Fragen im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren gibt?

 

10)    Warum ist der Stadtplanungsausschuss nicht unmittelbar bei Einreichung eines Antrages auf einen Bauvorbescheid informiert worden, wenn es wahrscheinlich ist, dass durch dessen Erteilung eine 100-jährige Kiez-Institution (Ferdinand-Markt) mittels darauf folgender Baugenehmigung zerstört wird?

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Parlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen