Drucksache - 1591/V
1. Gegenstand der Vorlage: Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2018
2. Berichterstatter: Bezirksbürgermeisterin Richter-Kotowski
3. Beschlussentwurf: Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gem. § 37 Abs. 7 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1.826.471,68 EUR, außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 252.962,09 EUR sowie i.V.m. § 38 Abs. 1 LHO außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.784.610,41 EUR.
4. Begründung: Im Laufe des Haushaltsjahres 2018 entstanden Finanzierungsnotwendigkeiten, für die im Haushaltsplan keine Ausgaben veranschlagt waren. Soweit in diesen Fällen kein Ausgleich durch Bereitstellung von Bewilligungsmitteln (§ 37 Abs. 6 LHO) möglich war, mussten über- und außerplanmäßige Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) zugelassen werden. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden gem. § 37 Abs. 3 LHO durch Einsparungen bei anderen Ausgaben bzw. durch nachträgliche Zuweisungserhöhung (Basiskorrektur) ausgeglichen.
Über- und außerplanmäßige Ausgaben sind nach § 37 Abs. 1 LHO nur in Fällen eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses zulässig und bedürfen der nachträglichen Genehmigung des Abgeordnetenhauses (§ 37 Abs. 4 LHO) sowie der Bezirksverordnetenversammlung (§ 37 Abs. 7 LHO).
Für benötigte Verpflichtungsermächtigungen, die nicht im Haushaltsplan enthalten sind, gelten gem. § 38 Abs. 1 Satz 2 LHO die Regelungen nach § 37 Abs. 1, 4 und 7 LHO entsprechend.
Die im Einzelnen zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen.
5. Rechtsgrundlagen: § 37 Abs. 7 LHO, § 38 Abs. 1 LHO
6. Auswirkungen auf den Haushaltsplan: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind Bestandteil des Haushaltsergebnisses 2018. Die außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen haben Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren zur Folge.
Cerstin Richter-Kotowski Bezirksbürgermeisterin
Die Vorlage wurde am 31.10.2019 in der 40. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und mit 13 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 34. Sitzung am 13.11.2019 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gem. § 37 Abs. 7 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1.826.471,68 EUR, außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 252.962,09 EUR sowie i.V.m. § 38 Abs. 1 LHO außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.784.610,41 EUR.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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