Drucksache - 1591/V  

 
 
Betreff: Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2018
Status:öffentlichAktenzeichen:943/V
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
23.10.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung Vorberatung
31.10.2019 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
13.11.2019 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung vom 24.09.2019
Anlage BVV-Vorlage_Genehmigung üpl+apl 2018
BE HHA vom 31.10.2019
Beschluss vom 13.11.2019

1. Gegenstand der Vorlage: Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2018

 

2. Berichterstatter: Bezirksbürgermeisterin Richter-Kotowski

 

3. Beschlussentwurf: Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gem. § 37 Abs. 7 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1.826.471,68 EUR, außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 252.962,09 EUR sowie i.V.m. § 38 Abs. 1 LHO außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.784.610,41 EUR.

 

4. Begründung:

Im Laufe des Haushaltsjahres 2018 entstanden Finanzierungsnotwendigkeiten, für die im Haushaltsplan keine Ausgaben veranschlagt waren. Soweit in diesen Fällen kein Ausgleich durch Bereitstellung von Bewilligungsmitteln 37 Abs. 6 LHO) möglich war, mussten über- und außerplanmäßige Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) zugelassen werden. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden gem. § 37 Abs. 3 LHO durch Einsparungen bei anderen Ausgaben bzw. durch nachträgliche Zuweisungserhöhung (Basiskorrektur) ausgeglichen.

 

Über- und aerplanmäßige Ausgaben sind nach § 37 Abs. 1 LHO nur in Fällen eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses zulässig und bedürfen der nachträglichen Genehmigung des Abgeordnetenhauses (§ 37 Abs. 4 LHO) sowie der Bezirksverordnetenversammlung (§ 37 Abs. 7 LHO).

 

r benötigte Verpflichtungsermächtigungen, die nicht im Haushaltsplan enthalten sind, gelten gem. § 38 Abs. 1 Satz 2 LHO die Regelungen nach § 37 Abs. 1, 4 und 7 LHO entsprechend.

 

Die im Einzelnen zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 

5. Rechtsgrundlagen:

§ 37 Abs. 7 LHO, § 38 Abs. 1 LHO

 

6. Auswirkungen auf den Haushaltsplan:

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind Bestandteil des Haushaltsergebnisses 2018. Die außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen haben Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren zur Folge.

 

 

Cerstin Richter-Kotowski

Bezirksbürgermeisterin

 

 

Die Vorlage wurde am 31.10.2019 in der 40. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und mit 13 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 34. Sitzung am 13.11.2019 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gem. § 37 Abs. 7 LHO nachträglich die vom Bezirksamt zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1.826.471,68 EUR, außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 252.962,09 EUR sowie i.V.m. § 38 Abs. 1 LHO außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.784.610,41 EUR.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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